
Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE 2007-2013)
- Einleitung
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wo werde ich beraten?
- Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
1. Einleitung
Das Ziel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ist die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion in der Europäischen Union durch Abbau der Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen. Der EFRE finanziert:
- Direkte Hilfen bei Investitionen von Unternehmen (besonders kleiner und mittlerer Unternehmen) zur Schaffung von dauerhafter Beschäftigung
- Infrastrukturen, insbesondere im Zusammenhang mit Forschung und Innovation, Telekommunikation, Umwelt, Energie und Transport
- Finanzierungsinstrumente (Risikokapitalanlage, Fonds für regionale Entwicklung,…) zur Unterstützung der regionalen und lokalen Entwicklung und zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten und Regionen
- Technische Hilfsmaßnahmen.
Der EFRE berücksichtigt in besonderem Maße territoriale Besonderheiten. Mit seinen Maßnahmen wird versucht, die wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten sowie die Umweltprobleme in den Städten zu bekämpfen. Gebiete mit naturbedingten geographischen Nachteilen (Insel- und Gebirgsregionen oder dünn besiedelte Gebiete) werden verstärkt gefördert. Auch Gebiete in äußerster Randlage erhalten spezielle Hilfen aus dem EFRE, um einen Ausgleich für die weiten Strecken zu schaffen.
2. Was wird gefördert? - Themengebiete
In Bayern werden mit dem EFRE zwei verschiedene Förderziele finanziert:
Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“
verfolgt die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regionen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels.
- Prioritätsachse 1: Innovation und wissensbasierte Wirtschaft
- Prioritätsachse 2: Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung insbesondere von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
- Prioritätsachse 3: Nachhaltige Stadtentwicklung
- Prioritätsachse 4: Risikovorsorge und Ressourcenschutz
- Prioritätsachse 5: Nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregion
Das Ziel „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (INTERREG IV)
unterstützt die internationale Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch verschiedenster Akteure. Es trägt durch die Kofinanzierung dieser Projekte zu einer integrierten territorialen Entwicklung bei.
Das Ziel „Europäisch Territoriale Zusammenarbeit“ beinhaltet folgende Ausrichtungen:
- „Grenzübergreifende Zusammenarbeit“ (INTERREG IVA)
Programm Bayern-Österreich
Programm Bayern-Tschechien
a) Schaffung grenzübergreifender wirtschaftlicher und sozialer Pole
b) Gemeinsame Planung räumlicher Entwicklungen - „Transnationale Zusammenarbeit“ (INTERREG IVB)
a) transnationale Zusammenarbeit zwischen europäischen Kooperationsräumen zur verbesserten Integration der neuen EU-Staaten und Drittländern
b) Nachhaltige und ausgewogene Entwicklung innerhalb der Europäischen Union - „Interregionale Zusammenarbeit“ (INTERREG IVC)
a) Interregionale Zusammenarbeit, mit dem Ziel in Regionen mit Entwicklungsrückstand oder Umbrüchen Netzwerke aufzubauen (Verbesserung der Kohäsion und Regionalpolitik)
3. Wer wird gefördert?
Die Förderung aus dem EFRE deckt ein breites Spektrum unterschiedlicher Projektansätze ab. Dieses reicht von der einzelbetrieblichen Förderung, über die betriebliche und hochschulspezifische Forschungs- und Entwicklungsförderung bis hin zu den vielfältigsten Infrastrukturbereichen wie Tourismus, Verkehr, Breitbandnetze, aber auch Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling und Energiemanagement u.v.m.
4. Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen für ein Projekt einer Projektgemeinschaft werden in Form einer Anteilsfinanzierung (EU-Kofinanzierung) als nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses differiert über die verschiedenen Programme. Förderfähig im Bereich EFRE sind nur bereits tatsächlich getätigte Ausgaben der Projektpartner im Rahmen des Projekts.
5. Wo werde ich beraten?
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Herr Christian Müller
Tel.: +49 89 2162-2713
Fax: +49 89 2162-3713
E-Mail:
Internet: http://www.stmwivt.bayern.de
6. Wo finde ich weitere bayerische Ansprechpartner?
Auf den Internetseiten der jeweiligen Programme (siehe Punkt 5) sowie bei der
Bayerische Forschungsallianz GmbH
Nußbaumstraße 12
D-80336 München
Telefon: +49 89 9901888-0
Telefax: +49 89 9901888-29
E-Mail:
Internet: http://www.bayfor.org
7. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:
Europäische Territoriale Zusammenarbeit (INTERREG IV)
http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/Interreg_IV/
Grenzübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG IVA)
- Bayern-Österreich (2007-2013)
http://www.interreg-bayaut.net/interreg_iv/sitemap.html - Bayern-Tschechien (2007-2013)
http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/Interreg_IV/Grenzuebergreifende_Zusammenarbeit/Bayern_Tschechien/
Transnationale Zusammenarbeit (INTERREG IVB)
- Alpenraum (2007-2013)
http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/Interreg_IV/Transnationale_Zusammenarbeit/Alpenraum/ - Mitteleuropa (2007-2013)
http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/Interreg_IV/Transnationale_Zusammenarbeit/Mitteleuropa/
Internationale Zusammenarbeit (INTERREG IVC)
http://www.stmwivt.bayern.de/EFRE/Interreg_IV/Transnationale_Ausrichtung/Alpenraum/
Verordnungen http://ec.europa.eu/regional_policy/sources/docoffic/offi_de.htm
