Gemeinsame Technologieinitiativen (JTI)

  1. Einleitung
  2. Was wird gefördert?
  3. Wer wird gefördert?
  4. Wie wird gefördert?
  5. Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
  6. Wo bekomme ich weitere Informationen?


1. Einleitung

Bei den so genannten „Gemeinsamen Technologieinitiativen“ (Joint Technology Initiatives – JTIs) handelt es sich um ein neues, industriegetriebenes Förderinstrument der Europäischen Kommission im Kontext des 7. FRP.

Ziel ist die Initiierung von groß dimensionierten, langfristigen europäischen Forschungspartnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor („large scale and long term Public Private research Partnerships“ – PPPs).

Auf der Rechtsgrundlage eines „Joint Undertaking“, nach Art. 171 des EU-Vertrages, stellen sie damit künftig die umfassendste Form von „Public Private Partnership“ im Bereich FuE in Europa dar.

„Gemeinsame Technologieinitiativen“ dienen in erster Linie der Implementierung von ehrgeizigen Forschungsprioritäten, die v. a. die Europäischen Technologieplattformen (ETP) im Vorfeld in sogenannte „Strategic Research Agendas“ (SRAs) genau festlegen und definieren. In diesen Strategiepapieren wird auch der jeweilige formale Rahmen einer JTI vorgegeben. JTIs werden zurzeit und in Zukunft besonders in sog. „Emerging fields of technology“ verstärkt eingerichtet.

Ziele:

Die Forschungsziele einer JTI sollten so definiert sein, dass sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Effektive Mobilisierung und effektives Management substanzieller Ressourcen und Investitionen sowohl des öffentlichen (7. FRP der EU, Europäische Investitionsbank EIB, nationale/regionale Förderung, Strukturfonds etc.) als auch des privaten Sektors (Industrie, Stiftungen, Venture-Kapital etc.)
  • Langfristige Involvierung bzw. Integration aller maßgeblichen Akteure (oder entsprechender Vereinigungen/Gruppen) in Europa, einschließlich der Großindustrie, KMU, Universitäten/Hochschulen sowie der öffentlichen Hand
  • Effiziente, zielgerichtete Bündelung und optimale Nutzung des FuE-Potenzials aller relevanten Stakeholder in Europa zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft/ Industrie
  • Förderung des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspotenzials der wissens- und technologiebasierten europäischen Wirtschaft

top

2. Was wird gefördert?

Förderung erhalten innovative FuE-Aktivitäten jeder Art, die sich in das geforderte thematisch-technologische Gesamtkonzept der jeweiligen JTI einfügen. Die eingereichten Vorschläge werden von den „Steering Panels“ bzw. „Executive Boards“ der einzelnen Arbeitsgruppen innerhalb der JTI geprüft.

In manchen JTIs kann zudem ein JTI - Interner, unabhängiger Technologie - Evaluator hinzugezogen werden, der z.B. die Qualifikation und Kompetenz der nominierten Teilnehmer bewertet und für Transparenz in den Begutachtungs- und Teilnahmeverfahren sorgt.

Zu Beginn sind spezifische „Nominierungsrunden“ für assoziierte Mitglieder und Partner vorgesehen, die dann während des Gesamtprojekts in der Regel auch interne Ausschreibungen vorsehen. Besteht zusätzlicher Bedarf an FuE, können auch weitere „Calls for Proposals“ im Kontext des 7. FRP erfolgen. Die Bedingungen zur Teilnahme werden dort jeweils individuell festgelegt.

Beispiele für sechs geplante oder bereits umgesetzte JTIs:


Teilnahmestatus

Folgende Formen einer Beteiligung sind möglich:

  • „Associate Member“ – Verpflichtung zur Teilnahme über die gesamte Laufzeit mit bis zu sieben Jahren und zur Kofinanzierung in Höhe von 50%.
  • Partner – geringere Rechte und aufgabenbezogene Pflichten, z.B. Teilnahme nur für zwei bis drei Jahre möglich.
  • „Sub-Contractor“/ FuE-Unterauftragnehmer – ohne eigene Rechte.

top

3. Wer wird gefördert? – Beteiligungsregeln

Teilnahmeberechtigte Rechtspersonen

  • Systemhäuser/ Großindustrie (insbesondere ETP-Mitglieder)
  • Unternehmen aus dem Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungssektor etc. mit hohem Innovationsbedarf, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals „Fachhochschulen“)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen wie Behörden etc.

Darüber hinaus ist die Europäische Kommission an jeder JTI direkt beteiligt. Auch wenn ihre Rolle hier inhaltlich nur passiver Natur ist, behält sie dennoch in administrativen und finanziellen Fragen die letzte Entscheidungshoheit.


Teilnahmeberechtigte Staaten

  • EU-27
  • Assoziierte Staaten und EU-Beitrittskandidatenländer (Schweiz, Liechtenstein, Israel, Island, Norwegen, Kroatien, Türkei, Mazedonien)
  • Drittstaaten, insbesondere ICPC-Länder* (USA, Kanada etc.) dürfen sich nur unter besonderen Bedingungen an einer JTI beteiligen, da es sich um ein Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft handelt (in der Regel keine Förderung! - Einzelfallentscheidung)

* ICPC-Staaten: International Cooperation Partner Countries (Partnerländer der Internationalen Zusammenarbeit)

Zusammensetzung des Konsortiums

Spezielle Erfordernisse zur Zusammensetzung eines Konsortiums gibt es nicht, da die „Gemeinsame Technologieinitiative“ an sich bereits ein großes Konsortium in europäischer Zusammensetzung darstellt. Möglich sind vor diesem Hintergrund Einzelbewerbungen oder Bewerbungen von Verbünden/ Clustern verschiedener nationaler oder transnationaler Akteure (KMU, Universitäten etc.).

top

4. Wie wird gefördert? – Finanzierungsmodelle

Die Kriterien zur Etablierung einer JTI sind sehr restriktiv. Gefördert werden lediglich internationale Kollaborativprojekte von entsprechender Größenordnung, die Schlüsseltechnologien der Zukunft adressieren (Beispiel: Luftfahrt, Innovative Medizin, Brennstoffzellenforschung etc.).

Das Budgetvolumen der zu fördernden „Gemeinsamen Technologieinitiativen“ kann von Fall zu Fall erheblich variieren. Die ersten bereits implementierten JTIs bewegen sich hierbei in einem Finanzierungsvolumen von bis zu drei Mrd. Euro die sich anteilig jeweils zur Hälfte aus dem Etat des 7. FRP und aus Kofinanzierungsbeiträgen seitens der Privatwirtschaft zusammensetzen.

Je nach Projekttyp, nach Art und Anzahl der Teilnehmer sowie nach Aktivität sind unterschiedliche Förderquoten vorgesehen.

Förderwürdige Kosten:

Personal, Reisen, Material- und Sachkosten, Infrastruktur, sonstige Kosten, externe Dienstleistungen, Gemeinkosten etc.

top

5. Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?

Bayerische Forschungsallianz GmbH
Nußbaumstraße 12
D-80336 München

Dr. phil. Wolfgang Thiel oder
Dr. rer.nat. Panteleïmon Panagiotou
Wissenschaftliche Referenten
Telefon: +49 89 9901888-0
Telefax: +49 89 9901888-29
E-Mail:
Internet: http://www.bayfor.org

top

6. Wo bekomme ich weitere Informationen?

Allgemeine Informationen zum Thema „JTIs“ im Internet:

CORDIS:
http://cordis.europa.eu/fp7/art171_en.html
http://cordis.europa.eu/fp7/jtis/ind_jti_en.html

Europäische Kommission:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=
MEMO/07/191

http://ec.europa.eu/information_society/research/priv_invest/
jti/index_en.htm

https://www.hfpeurope.org/hfp/jti

Seite drucken top