
LIFE+ Umweltschutz auf europäischer Ebene
- Einleitung
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wo werde ich beraten?
- Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
1. Einleitung
Mit dem Instrument Life+ wird komplementär zu lokalen, regionalen und nationalen Finanzierungsinstrumenten dem Natur- und Umweltschutz auch auf europäischer Ebene Rechnung getragen.
Als Nachfolgeinstrument des LIFE III-Programms verfolgt LIFE+ (2007-2013) ebenfalls das übergeordnete Ziel, für eine nachhaltige Entwicklung in der EU zu sorgen. Dabei ist die Weiterentwicklung, Durchführung, Überwachung, Aktualisierung, Bewertung und Mitteilung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft von großer Bedeutung.
Weitere Ziele des Programms:
- Reduzierung des Klimawandels sowie Entwicklung von Anpassungsmaßnahmen
- Entgegenwirken des Verlustes an Natur und biologischer Vielfalt
- Verbesserung der Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität
- Förderung der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen
- Abfallmanagement
- Entwicklung strategischer Konzepte für Politik
- Entwicklung bzw. Durchführung von Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen
Der Europäische Mehrwert muss bei den geförderten LIFE+ Demonstrationsprojekten zur Geltung kommen.
2. Was wird gefördert?
Life+ besteht aus drei Komponenten:
Natur und Biodiversität:
- Weiterentwicklung des Natur2000-Netzes
- Konsolidierung der Wissensbasis bzgl. biologischer Vielfalt
- Entwicklung politischer Konzepte und Instrumente
- Förderung einer besseren Verwaltungspraxis mittels Integration relevanter Interessensgruppen
Umweltpolitik und Verwaltungspraxis:
- Entwicklung bzw. Demonstration innovativer Konzepte, Technologien, Methoden und Instrumente
- Bewertung, Überwachung und Evaluierung der Umweltpolitik sowie des Umweltrechts
- Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die Überwachung und Bewertung des Umweltzustands – Faktoren, Belastungen und Reaktionen mit Auswirkungen auf Umwelt
- Erleichterung der Umsetzung der lokalen und regionalen Umweltpolitik
Information und Kommunikation:
- Informationsverbreitung und Sensibilisierung für Umweltfragen, inkl. Waldbrandschutz
- Förderung von Begleitmaßnahmen: Informations- und Kommunikationsmaßnahmen, Konferenzen und Ausbildungsmaßnahmen, Ausbildung zum Waldbrandschutz
3. Wer wird gefördert? – Beteiligungsregeln
- Teilnahmeberechtigte Rechtspersonen: öffentliche und/ oder private Institutionen
- Teilnahmeberechtigte Staaten: EFTA-Länder*, die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur geworden sind
- Beteiligung von Drittländern: EU-Kandidatenländer; Westbalkan-Staaten
* EFTA: European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation) - Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
4. Wie wird gefördert? – Finanzierungsmodelle
Die Fördersumme für LIFE+ beträgt 2,143 Mrd. Euro für eine Laufzeit von sieben Jahren (2007-2013).
- Gemeinschaftsfinanzierung in Form von: Finanzhilfevereinbarung, Vergabe öffentlicher Aufträge; 78% des Budgets ist für die Kofinanzierung von Projekten in den EU-27 Ländern vorgesehen; davon ist mindestens 50% für Projekte in den Bereichen „Natur und Biodiversität“ vorbehalten. Die restlichen Fördergelder stehen der Generaldirektion Umwelt (Europäische Kommission) für den operativen Haushalt zur Verfügung.
- Förderfähige Aufwendungen beziehen sich momentan lediglich auf die EU-Mitgliedstaaten; in Zukunft sollen jedoch auch bestimmte Drittstaaten (siehe Punkt 3) in die Förderung eingebunden werden.
- Förderquote: Der Höchstsatz für eine Kofinanzierung liegt bei 50%; im Bereich „Natur und Biodiversität“ liegt die Förderquote bei 75%.
Die Mittelzuteilung erfolgt national, anhand verschiedener Kriterien, z.B. der Bevölkerungszahl, Natur und der biologischen Vielfalt. Damit wird gewährleistet, dass die Projekte an die richtigen Stellen verteilt werden.
5. Wo werde ich beraten?
In Deutschland gibt es für die verschiedenen Programmbereiche von Life+ unterschiedliche Ansprechpartner:
Natur und Biodiversität
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Robert-Schuman-Platz 3
D – 53175 Bonn
Herr Holger Galas
Tel: +49 228 305-2623
E-Mail:
Umweltpolitik und Verwaltungspraxis bzw. Information und Kommunikation
Umweltministerium Baden-Württemberg
Referat 14
Kernerplatz 9
D – 70182 Stuttgart
Frau Andrea Degner
Tel: +49 711 126-2719 oder
+49 711 126-2718
E-Mail:
6. Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Herr Ernst Polleter
Tel: +49 89 9214-2165
E-Mail:
Bayerische Forschungsallianz GmbH
Nußbaumstraße 12
D-80336 München
Herr Dr. Thomas Ammerl
Telefon: +49 89 9901888-17
Telefax: +49 89 9901888-29
E-Mail:
Internet: http://www.bayfor.org
7. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Europäische Kommission:
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/lifeplus.htm
Die Life+ Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 09. Juni 2007 im Amtsblatt veröffentlicht:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2007/l_149/
l_14920070609de00010016.pdf
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/life/doc/40594.php
