4. Beteiligungsregeln

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigte Staaten
Zusammensetzung des Konsortiums
Ausnahmen und Besonderheiten


Teilnahmeberechtigung

Jede juristische Person mit rechtlicher Selbständigkeit und in Ausnahmefällen auch natürliche Personen können am 7. FRP teilnehmen.

Teilnahmeberechtigte Einrichtungen sind folgende:

  • Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals „Fachhochschulen“)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)*
  • Unternehmen mit Innovationsbestreben (aus Industrie, Gewerbe, etc.)
  • Öffentliche Einrichtungen wie staatliche Ämter und Behörden
  • Beratungseinrichtungen etc.

* KMU-Definition der EU: max. 250 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz. Gleichzeitig darf das KMU nicht zu mehr als 25 % im Besitz eines Nicht-KMU sein.

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Teilnahmeberechtigte Staaten

  • 27 EU-Mitgliedstaaten und Assoziierte Staaten (z.B. Israel, Liechtenstein etc.)
  • Länder mit Beitrittskandidatenstatus (Kroatien, Türkei)
  • EFTA-Staaten* (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Drittstaaten: Internationale Partnerländer der EU (ICPC-Staaten)*, darunter Westbalkan-Staaten, Mittelmeeranrainerstaaten, osteuropäische und zentralasiatische Staaten, afrikanische, karibische und pazifische Staaten (AKP) und lateinamerikanische Staaten

Weitere Drittstaaten nur…

  • …falls für den Projekterfolg notwendig und begründbar
  • …falls im Rahmen eines FuE-Kooperationsabkommens definiert
  • …falls im Rahmen eines Calls speziell vorgesehen
  • …ansonsten Teilnahme nur ohne finanzielle Förderung möglich (gilt z.B. für Kanada und die USA)

* EFTA: European Free Trade Association
* ICPC-Staaten: International Cooperation Partner Countries (Partnerländer der Internationalen Zusammenarbeit)

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Zusammensetzung des Konsortiums

Ein Konsortium setzt sich im Regelfall aus mindestens drei unterschiedlichen, voneinander unabhängigen Rechtspersonen bzw. Einrichtungen zusammen (Verbundprojekte, Exzellenznetze, Koordinierungsmaßnahmen). Die Partner müssen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten (Drittländer zählen nicht als Mindestpartner) kommen. Eigene Regeln gelten für Projekte aus den spezifischen Programmen „Ideen“ und „Menschen“.

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Ausnahmen und Besonderheiten

  • Im Programm „Ideen“ des ERC sind Einzelpersonen und einzelne Teams antragsberechtigt
  • Bei Unterstützungsmaßnahmen sind teilweise auch Einzelantragsteller förderfähig
  • Marie-Curie-Maßnahmen im Programm „Menschen“ (Sonderregelungen)
  • Spezielle Bestimmungen gemäß Definition im jeweiligen Arbeitsprogramm (z.B. Zahl und Art der Einrichtungen, Region etc., etwa bei INCO-Projekten*)

* INCO: International Cooperation (Internationale Zusammenarbeit)


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