5. Förderinstrumente

Förderfähige Kosten
Allgemeine Förderinstrumente und Finanzierungsmodelle im 7. FRP
Ausgewählte Förderformen im Detail
Sonderformen von Finanzierungsmodellen


Förderfähige Kosten

Welche Kosten können erstattet werden?

Förderfähige Kosten Nicht förderfähige Kosten

Kosten können nach folgenden Kriterien anerkannt werden:

Folgende Kosten können nicht anerkannt werden:

  • Reale Kosten
  • In der Projektlaufzeit entstanden
  • Entsprechend den Buchführungsregeln der Teilnehmer und den Buchhaltungsregeln des Sitzlandes entstanden
  • Wirtschaftlich und zum alleinigen Zweck der Erreichung der Projektziele eingesetzt
  • In den Büchern der Projektpartner erfasst und nachweisbar
  • Ausgewiesene indirekte Steuern einschl. MwSt. (aber keine Flughafensteuern, die eher als Gebühr anzusehen sind)
  • Schulden oder geschuldete Zinsen
  • Umtauschverluste und sonstige Verluste
  • Kosten, die in anderen EU-Projekten angefallen sind
  • Kosten für Schuldendienste
  • Überteuerte oder wirtschaftlich nicht vertretbare Ausgaben

Quelle: BMBF (Hrsg.): „Antragstellung im 7. Forschungsrahmenprogramm.“; Bonn, Berlin 2007; S.27.

Bei den förderfähigen Kosten unterscheidet man zwischen den direkten und indirekten Kosten.

Direkte Kosten

Zu den direkten Kosten zählen alle finanziellen Aufwendungen, die nachweisbar sind und einem Projekt direkt zugeordnet werden können (auf der Basis einer Zeiterfassung).
Hierzu zählen Reisekosten, Personalkosten, Schutz von Eigentumsrechten, Aufwendungen für Geräteanschaffungen etc.

Indirekte Kosten

Als indirekte Kosten können Aufwendungen geltend gemacht werden, die einem Projekt in erster Linie nicht direkt zugeordnet werden können, welche aber mit den direkten Kosten in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Indirekte Kosten sind beispielsweise Telefon- und Kopierkosten, Raummieten, Strom- und Heizungskosten sowie Verwaltungsgemeinkosten.
Es gibt zwei Möglichkeiten hinsichtlich der Erstattung der indirekten Kosten: Entweder lassen sich die Projektpartner (Zuwendungsempfänger) die tatsächlich entstandenen Kosten in einem Projekt erstatten oder sie erhalten eine Pauschale (Overhead) für die indirekten Kosten.

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Allgemeine Förderinstrumente und Finanzierungsmodelle im 7. FRP


Das 7. FRP stellt eine Palette von unterschiedlichen Förderinstrumenten (so genannte „Funding Schemes“) bereit, die im Wesentlichen noch auf den bekannten Vorläufermodellen des 6. FRP basieren und diese teilweise bündeln. Insbesondere das spezifische Programm „Zusammenarbeit“ gewährleistet dabei die Fortführung der bisherigen Kooperationsprojekte. Es fördert die projektbezogene Vernetzung und Zusammenarbeit von Universitäten, Industrie, Forschungseinrichtungen und anderen Akteuren innerhalb der Europäischen Union.

Das 7. FRP unterscheidet grundsätzlich folgende Förderformen:

  1. Verbundprojekte (Collaborative Projects)
  2. Exzellenznetze (Networks of Excellence)
  3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA – Coordination and Support Actions)
  4. Unterstützung für Ausbildung und Laufbahnentwicklung von Forschenden
  5. Forschung zum Nutzen spezieller Gruppen (insbesondere KMU)
  6. Förderung von Forschungsinfrastrukturen
  7. Gemeinschaftsbeiträge zu multifinanzierten Forschungsinitiativen

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Ausgewählte Förderformen im Detail

Verbundprojekte (Collaborative Projects)

Die aus dem 6. FRP bekannten Instrumente STREP und IP werden im 7. FRP unter dem Begriff „Collaborative Projects“ („Large-Scale Integrating” und “Small or Medium Focused Projects”) fortgeführt. Ziel ist die Schaffung von neuem Wissen sowie die Entwicklung neuer Technologien und Produkte. Forschung sowie Innovations-, Demonstrations- oder Trainingsmaßnahmen bilden die Kernaktivitäten in Kooperationsprojekten.

Projektvolumen und -dauer:
Das Projektvolumen kann je nach Ausschreibung und Inhalt zwischen zwei und 10 Mio. Euro variieren, die Dauer liegt in der Regel zwischen zwei und fünf Jahren.

Förderquote:
Die Förderquoten reichen je nach Zusammensetzung der Projektpartner von 50% bis 75%.

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding

BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/verbundprojekte.htm


Exzellenznetze (Networks of Excellence)

Ziel ist die Überwindung der Fragmentierung der europäischen Forschungslandschaft und die Wissensverbreitung, z.B. durch Austausch und Training innerhalb der Netzwerke. In bestimmten Bereichen sollen langfristige Kooperationen aufgebaut und Forschungsinhalte miteinander abgestimmt werden. Die Förderung erfolgt in diesem Fall nach pauschalen Richtsätzen.

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding


BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/noe.htm


Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA – Coordination and Support Actions)


Ziel ist die Koordinierung oder Unterstützung von Forschungsaktivitäten und -strategien sowie von KMUs durch Vernetzung, Austausch, Studien, Konferenzen etc.

Projektvolumen und -dauer:
Die Projektvolumina variieren zwischen zwei und drei Mio. Euro. Die durchschnittliche Dauer der Projekte beträgt max. drei Jahre.

Förderquote:
Die Förderquoten betragen für alle Rechtspersonen 100%. Der Overhead-Satz ist mit 7% (auf Basis aller direkten Kosten) limitiert bzw. „gedeckelt“.

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding

BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/csa.htm


Forschung zum Nutzen spezieller Gruppen (insbesondere KMU)

Diese Projektart ist im Sinne einer Beauftragung durch die KMU zu sehen, weniger als Kooperationsprojekt.
Wer wird gefördert?

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding

BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/instrumente.htm

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Sonderformen von Finanzierungsmodellen

Zu den bekannten, konventionellen Modellen für Kooperationsprojekte kommen im 7. FRP noch weitere (teilweise bereits bekannte) Förderformen hinzu:


Koordinierung nationaler Forschungsprogramme – ERA-NET+

Zielgruppe hierbei sind nicht Unternehmen oder Wissenschaftler, sondern die EU-Mitgliedstaaten selbst, die ihre nationalen Programme zur Forschungsförderung koordinieren, um künftig vermehrt auch gemeinsame Ausschreibungen durchführen zu können.

Die so genannten „ERA-NETs“, die bereits aus dem 6.FRP bekannt sind, werden zu diesem Zweck im 7.FRP in ähnlicher Form weitergeführt und stärken den Europäischen Forschungsraum durch eine verbesserte Koordination von Forschungsaktivitäten.

Im Rahmen dieser ERA-NETs ist auch künftig wieder mit Unterausschreibungen zu rechnen, die für Wissenschaft und Wirtschaft interessante Kooperations- und Fördermöglichkeiten eröffnen.

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding

BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/era-net.htm


Sonderformen für „Ideen“ und „Menschen“

Die spezifischen Programme für Grundlagenforschung (Förderung von Einzelprojekten) und Mobilität (Stipendien/ Preise für Forscher) weisen jeweils eigene, feste Förderformen und Finanzierungsmodelle wie auch Abrechnungsverfahren auf, die in der Regel sogar einfacher zu handhaben sind als etwa Kollaborativprojekte.

Daneben gibt es eine Reihe anderer Sonderformen, die zum Teil noch in Planung bzw. erst in der Erprobungsphase begriffen sind. Dazu gehören z.B. die so genannten „Joint Technology Initiatives“ (JTIs), die künftig jedoch eine immer größere Rolle spielen werden. Nähere Details dazu stehen nach gesonderten Veröffentlichungen durch die Europäische Kommission zur Verfügung.

Weitere Informationen:
CORDIS:
http://www.CORDIS.europa.eu/fp7/what_en.html#funding


BMBF:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/jti.htm


Zusammenfassung der Förderquoten

Je nach Projekttyp, Zahl der Partner und Aktivität lassen sich folgende Förderquoten unterscheiden (gilt nicht für KMU-spezifische Projekte!):

Forschung & Technologieentwicklung
75% für Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie KMU
50% für alle anderen Rechtspersonen

Demonstrationsaktivitäten
50% für alle Rechtspersonen

Koordination, Auditkosten und sonstige Aktivitäten
100% für alle Rechtspersonen

Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA):
100% für alle Rechtspersonen (Overhead-Satz 7%)


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