
2. Spezifische Programme
Das 7. FRP gliedert sich in vier „Spezifische Programme“:
Hinzu kommen das spezifische Programm für die Maßnahmen im nuklearen und nicht-nuklearen Bereich der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) sowie das Programm EURATOM, das den Bereich der Kernenergie umfasst.
