
1. Ziele und Charakteristika
Die Forschungsrahmenprogramme dienen der Umsetzung des im EG-Vertrag
(Art. 163) festgelegten Ziels, „die wissenschaftlichen und
technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken
und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu
fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die (…) für
erforderlich gehalten werden.“
Folgende allgemeinen Grundprinzipien kennzeichnen das Programm:
- Konzentration auf eine begrenzte Zahl vorrangiger Forschungsbereiche mit ausgeprägtem europäischen Mehrwert
- Entfaltung einer stärker strukturierenden Wirkung auf Forschung und Entwicklung in Europa
- Leistung eines bedeutenden Beitrags zur Entwicklung wissenschaftlicher und technologischer Exzellenz sowie zur Koordinierung der Forschung in Europa
- Vereinfachung bzw. Straffung der Durchführungsbestimmungen durch neu definierte Förderformen und ein dezentralisiertes Verwaltungsverfahren.
