
Zusammenarbeit
- Einleitung
- Was wird gefördert?
- Wer wird gefördert?
- Wie wird gefördert?
- Wo werde ich beraten?
- Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
1. Einleitung
Das spezifische Programm „Kooperation“ ist vom Finanzvolumen der größte Förderbereich im 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP) und bildet somit dessen Hauptsäule. Es knüpft an bereits bewährte Maßnahmen aus dem 6. FRP (STREPs, IPs etc.) an und führt diese, geringfügig verändert, thematisch fort. Im Rahmen des Programms werden insbesondere Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Industrie/Unternehmen (v. a. KMU), und andere Akteure innerhalb der Europäischen Union zur verstärkten, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Bereich FuE aufgerufen.
2. Was wird gefördert?
Je nach Ausschreibung sind Förderformen bzw. -instrumente verschiedenster Art möglich: Verbundprojekte unterschiedlicher Größenordnung bis hin zu Koordinierungs-, Unterstützungs-, Vernetzungsprojekten sowie die Unterstützung der Koordinierung zwischen nationalen und regionalen Förderinstrumenten (ERA-Net).
Die Inhalte der Kooperationsprojekte umfassen ein weites Spektrum an Forschungsmaßnahmen im Rahmen von grenzüberschreitender Zusammenarbeit.
Die Förderlinien orientieren sich dabei jeweils an 10 vorgegebenen Themenbereichen:
- Gesundheit
- Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Nanowissenschaften, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NMP)
- Energie
- Umwelt
- Verkehr (inklusive Luftfahrt)
- Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- Weltraum
- Sicherheitsforschung
Die internationale Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern, d. h. die Einbindung von internationalen Partnern, ist im 7. FRP grundsätzlich wieder möglich und sogar erwünscht. Ein privilegierter Status kommt dabei v. a. den Partnerländern der EU (Assoziierte Staaten, Beitrittskandidaten) und ICPC*-Partnerländern zu, z.B. Südafrika, China, Indien, Georgien, Venezuela etc. Für Verbundprojekte mit diesen Partnerländern sind auch spezielle Ausschreibungen vorgesehen.
* ICPC-Staaten: International Cooperation Partner Countries (Partnerländer der Internationalen Zusammenarbeit)
3. Wer wird gefördert? - Beteiligungsregeln
Teilnahmeberechtigte Rechtspersonen
- Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW; ehemals „Fachhochschulen“)
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Unternehmen mit Innovationsbestreben (aus Industrie, Gewerbe, etc.)
- Öffentliche Einrichtungen wie Behörden
- Beratungseinrichtungen etc.
Teilnahmeberechtigte Staaten
- EU-27
- Assoziierte Staaten (Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Schweiz, Türkei)
- Partnerländer der Internationalen Zusammenarbeit (ICPC-Staaten)
- Drittstaaten (USA, Kanada etc.) erhalten in der Regel keine Förderung!
Zusammensetzung des Konsortiums
- Mind. drei unabhängige Rechtspersonen aus drei verschiedenen Ländern (Drittstaaten zählen nicht als Mindestpartner)
- Evtl. Ausnahmen und Besonderheiten sind in den jeweiligen Arbeitsprogrammen festgelegt
4. Wie wird gefördert?
Für das spezifische Programm „Kooperation“ ist ein Gesamtbudget von insgesamt 32.413 Mio. Euro vorgesehen.
Die Budget-Verteilung der einzelnen Themenbereiche sind in folgender Grafik zu ersehen:
Verteilung des Budgets im Spezifischen Programm "Zusammenarbeit / Cooperation" des 7. FRP
Um eine vergrößerte Ansicht zu erhalten, klicken Sie bitte auf die Grafik.
Je nach Projekttyp, Teilnehmer und Aktivität sind folgende Quoten zu unterscheiden (gilt nicht für KMU-spezifische Projekte!):
Forschung & Technologieentwicklung:
75% für Universitäten/ HAWs, Forschungseinrichtungen & KMU
50% für alle anderen Rechtspersonen
Demonstrationsaktivitäten:
50% für alle Rechtspersonen
Koordination, Auditkosten und sonstige Aktivitäten:
100% für alle Rechtspersonen
Coordination/ Support Actions:
100% für alle Rechtspersonen
Förderwürdige Kosten:
Personal, Reisen, Material, Infrastruktur, sonstige Kosten, externe Dienstleistungen, Gemeinkosten etc.
5. Wo werde ich beraten?
Für die einzelnen Themen des spezifischen Programms “Kooperation” steht Ihnen ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung (NKS) zur Verfügung.
6. Wo finde ich bayerische Ansprechpartner?
Bayerische Forschungsallianz GmbH
Nußbaumstraße 12
D-80336 München
Telefon: +49 89 9901888-0
Telefax: +49 89 9901888-29
E-Mail:
Internet: http://www.bayfor.org
7. Wo bekomme ich weitere Informationen?
Die Nationale Kontaktstelle präsentiert sich Ihnen unter folgendem Link:
http://www.forschungsrahmenprogramm.de/zusammenarbeit.htm
CORDIS:
http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/![]()
KoWi - Koordinierungsstelle EG der Wissenschaftsorganisationen:
http://www.kowi.de
Themenbereiche
- 1. Gesundheit
- 2. Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie
- 3. Informations- und Kommunikations- technologien (IKT)
- 4. Nanowissenschaften, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NMP)
- 5. Energie
- 6. Umwelt
- 7. Verkehr (inklusive Luftfahrt)
- 8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- 9. Weltraum
- 10. Sicherheitsforschung

