Allgemeine Teilnahmebedingungen für KMU

  • Ziel: Unterstützung von FuE-Projekten über nicht-rückzahlbare Zuschüsse.
  • Förderquote: (in der Regel) 50 % der förderfähigen Kosten.
  • Projektpartner: Es sind Verbundprojekte, d.h. mindestens drei Rechtspersonen, die ihren Sitz in drei verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern haben, müssen an den Projekten teilnehmen.
    Auf EU-Ebene wird die Zusammenarbeit der KMU mit Forschungseinrichtungen besonders gefördert, damit neue Erkenntnisse der Wissenschaft schnell in marktfähige Produkte umgesetzt werden können.
  • Themen: Technologieoffene (Bottom-up – z. B. EUREKA-Eurostars) oder technologiespezifische (durch bestimmte Ausschreibungen – z.B. 7. Forschungsrahmenprogramm) Programme.

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