Administrative Fragen

„Vereinfachung“ lautet eines der großen Schlagwörter, das sich in zahlreichen administrativen Fragen niederschlägt. Folgende Neuerungen im Vergleich zum Vorgängerprogramm zeigen dies:

 

 

 

a. In der Antragsphase

  • Einheitliches Regelwerk für alle Entwicklungsstufen von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung
  • Einheitliche Förderquoten pro Projekt (Ausnahme: Non-profit-Organisationen erhalten auch in Innovationsmaßnahmen 100 Prozent Förderung)
  • Einheitliche IT-Plattform für die Beantragung eines Projekts und die administrative Abwicklung („Participant Portal“)
  • Beschleunigung der Verfahren: Evaluierung in maximal fünf Monaten, Zuwendungsvertrag in maximal acht Monaten ab Antragseinreichungsfrist
  • Verzicht auf Vertragsverhandlungen
  • Verbesserung der internen Abläufe in der Kommission

b. Im Laufe des Projekts:

  • Erstattung der Mehrwertsteuer, sofern dies nicht auf nationaler Ebene vorgesehen ist
  • Vollzeitmitarbeiter müssen keine Stundenzettel führen
  • Budgetverschiebungen im laufenden Projekt werden einfacher
  • Audits werden reduziert und vereinfacht
  • Verbesserung der internen Abläufe in den von der Kommission beauftragten Agenturen

Weitere Informationen zur administrativen Abwicklung von Projekten in Horizon 2020 erhalten Sie bei:

Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Eigner

Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Eigner
Bereichsleiter Projektmanagement
Tel.: +49 (0)89 9901888-103
E-Mail: eigner@no-spam-pleasebayfor.org

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