Förderprogramm LIFE

Das EU-Förderprogramm LIFE hat das Ziel, den Übergang zu einer nachhaltigen, kreislauforientierten, energieeffizienten, auf erneuerbaren Energien basierenden, klimaneutralen und widerstandsfähigen Wirtschaft zu ermöglichen, um die Qualität der Umwelt, einschließlich der Luft, des Wassers und des Bodens, zu schützen, wiederherzustellen und zu verbessern, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und umzukehren und die Verschlechterung der Ökosysteme zu bekämpfen.
Mit diesen Vorgaben trägt das LIFE-Programm insgesamt in vollem Umfang zu den Zielen des European Green Deal bei, der darauf abzielt,

  • die EU in eine gerechte und wohlhabende Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft umzuwandeln, in der es im Jahr 2050 keine Nettoemissionen von Treibhausgasen geben wird und in der das Wirtschaftswachstum vom Ressourcenverbrauch abgekoppelt sein wird.
  • das Naturkapital der EU zu schützen, zu erhalten und zu verbessern und die Gesundheit und das Wohlergehen der Bürger vor umwelt- und klimabedingten Risiken und Auswirkungen zu schützen.

Budget

Das Budget des Förderprogramms LIFE beträgt von 2021 bis 2027 5,43 Milliarden Euro.

Schwerpunkte

Folgende Teilprogramme werden im Rahmen des Programms „LIFE“ gefördert:

  • Naturschutz und Biodiversität
    • Ziel: Die Umsetzung der politischen Ziele der EU zur Eindämmung und Umkehr des Verlusts von Lebensräumen und Arten wildlebender Tiere und Pflanzen in allen Sektoren sowie die Umsetzung der Ziele der Biodiversitätsstrategie für 2030 zu fördern und zu integrieren;
  • Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
    • Ziel: Den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft und den Schutz und die Verbesserung der Qualität der natürlichen Ressourcen der EU, u. a. Luft, Boden und Wasser, zu unterstützen;
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
    • Ziel: Die Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens 2030, des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 und der neuen EU-Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen;
  • Energiewende
    • Ziel: Kapazitäten, Förderung von Investitionen und Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen, die auf Energieeffizienz und kleine erneuerbare Energien ausgerichtet sind, aufzubauen.

Unterschiedliche Arten von Maßnahmen

Im LIFE-Programm finden sich unterschiedliche Arten von Maßnahmen mit eigenen Zielen und Regeln. Kurz zusammengefasst sind diese:

  • Standard Action Projects (SAPs) – max. 10 Jahre Förderlaufzeit: Sie finden sich in allen vier Unterprogrammen von LIFE und vertreten die traditionellen LIFE-Projekte mit beispielsweise dem Ziel der Entwicklung, Demonstration und Förderung innovativer Techniken, Methoden und Ansätze. Die allgemeine Förderquote für SAPs beträgt 60 %. 67 % Förderquote werden für Projekte mit prioritären Habitaten bzw. Spezies abgedeckt und 75 % bei Projekten mit ausschließlich prioritären Habitaten bzw. Spezies gemäß Europäischer Roter Liste bzw. IUCN Red List.
  • Strategic Nature Projects (SNAPs) – max. 14 Jahre Förderlaufzeit: Diese Maßnahme ist nur unter dem Subprogramm „Naturschutz und Biodiversität“ angesiedelt. Sie unterstützt die Verwirklichung der Ziele der Union in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt durch die Durchführung kohärenter Aktionsprogramme in den Mitgliedstaaten, indem sie diese Ziele in anderen Maßnahmen und Finanzierungsinstrumenten verankert. Die Förderquote beträgt 60 %.
  • Strategic Integrated Projects (SIPs) – max. 14 Jahre Förderlaufzeit: Von 2021 bis 2024 wird mit dieser Maßnahme nur in den Subprogrammen „Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität“ und „Klimaschutz und Klimaanpassung“ investiert. Sie unterstützt Projekte, Umwelt- oder Klimastrategien oder -aktionspläne auf regionaler, multiregionaler, nationaler oder transnationaler Ebene, die von den Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt wurden und aufgrund spezifischer Umwelt-, Klima- oder einschlägiger Energievorschriften der Union oder der Unionspolitik erforderlich sind. Die Förderquote beträgt 60 %.
  • Technical Assistance Projects (TAs) – max. 5 Jahre Förderlaufzeit: Diese Maßnahme findet sich in allen vier Unterprogrammen von LIFE wieder. Sie unterstützt andere Projekte in der Vorbereitung von SAPs oder SNAPs und SIPs, oder trägt zum Kapazitätsaufbau bei Behörden der Mitgliedstaaten bei, damit beispielsweise Anträge verbessert werden. Die Förderquote von TA-PP (d.h. einer Vorbereitung von SNAPs und SIPs) beträgt 60 %, aber max. 70.000 Euro.
  • Other Actions (OAs) – max. 10 Jahre Förderlaufzeit: Auch diese Maßnahme tritt in allen vier Unterprogrammen von LIFE auf. Darunter fallen unterschiedliche Projekte, beispielsweise Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) für den Übergang zu erneuerbaren Energien und höherer Energieeffizienz oder Projekte, die zu den Zielen und der Umsetzung des EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft beitragen und von Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und/oder KMU durchgeführt werden, die an einem KIC teilnehmen. Die Förderquote beträgt max. 95 %.
  • Operating grants for NGOs – max. 3 Jahre Förderlaufzeit: Betriebs- und Verwaltungskosten von max. 30 bis 40 Organisationen, die keinen Erwerbszweck verfolgen, sogenannte NGOs, können pro Förderperiode unterstützt werden. Die Förderquote beträgt 70 %.

Wer kann an LIFE teilnehmen?

Zur Teilnahme am EU-Förderprogramm LIFE berechtigt sind

  • öffentliche oder private Rechtspersonen, die in einem EU-Mitgliedsstaat registriert sind;
  • ein mit dem LIFE-Programm assoziiertes Drittland oder
  • eine nach Unionsrecht gegründete Rechtsperson oder eine internationale Organisation.

Rechtspersonen mit Sitz in einem nicht mit dem LIFE-Programm assoziierten Drittland können ausnahmsweise teilnehmen, wenn dies für die Erreichung der Ziele einer bestimmten Maßnahme erforderlich ist, um die Wirksamkeit der in der Union durchgeführten Maßnahmen zu gewährleisten. Diese Rechtspersonen müssen jedoch grundsätzlich die Kosten ihrer Teilnahme selbst tragen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.

Aktuelle Ausschreibungen in LIFE

Die EU veröffentlicht laufend Ausschreibungen im Funding & Tender Opportunities Portal.

Mehr zum LIFE-Programm im Web

Offizielle Website der EU-Kommission

Kontakt in der BayFOR:

M. Sc. Sebastian Botzler

M. Sc. Sebastian Botzler
Wissenschaftlicher Referent
Umwelt, Energie & Bioökonomie
Tel: +49 89 9901888-123
E-Mail: botzler@no-spam-pleasebayfor.org

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