Deutsch-Israelische EUREKA-Ausschreibung für gemeinsame FuE-Projekte (Deadline: 21. Juli 2026)
Von den Bewerbern wird erwartet, dass sie marktreife Lösungen für Produkte, technologiebasierte Dienstleistungen oder Verfahren entwickeln, die für Deutschland, Israel und Europa ein hohes Marktpotenzial aufweisen.
Voraussetzungen für ein Projektkonsortium:
allgemein:
- Jeweils mind. ein förderfähiges deutsches und ein israelisches Unternehmen. Akademische Partner sind ebenfalls förderfähig.
- Das Projekt sollte einen offensichtlichen Vorteil und einen Mehrwert bieten, der sich aus der Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmern aus den beiden Ländern ergibt.
- Keine Beschränkung auf bestimmte Technologien/Branchen
- Kein einzelnes Land/Organisation darf für mehr als 70% des Projektbudgets verantwortlich sein.
- Der Projektantrag wird nach den Kriterien Impact, Excellence, Quality and efficiency of implementation und Overall perception bewertet.
- Projekte müssen der zivilen Nutzung dienen.
Deutschland:
- Antragsberechtigt sind alle deutschen Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten (oder Konsortien solcher Unternehmen), die Forschung und Entwicklung zur Entwicklung eines innovativen Produkts, Verfahrens oder einer technologischen Dienstleistung betreiben – auch in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung oder einer Hochschule.
- Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich bestimmter Technologien oder Wirtschaftssektoren.
- Der Antrag muss den ZIM-Bestimmungen entsprechen, d. h. er muss in deutscher Sprache verfasst sein.
Israel:
- Antragsberechtigt sind israelische Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, die ein ein- oder mehrjähriges Programm initiieren, das Know-how, Verfahren oder Methoden für die Herstellung eines neuen Produkts, einer neuen Anwendung, einer technologiebasierten Dienstleistung oder eines neuen Prozesses bereitstellt.
- Das Produkt muss ein beträchtliches Potenzial für den Exportabsatz aufweisen.
- Forschungsinstitute oder andere Teilnehmer können sich als Subunternehmer eines Unternehmens bewerben.
Budget:
Deutschland:
- pro Unternehmen: bis zu 450.000 Euro/Teilprojekt (max. 60 % der förderfähigen Projektkosten)
- pro Forschungseinrichtung: 100 % der förderfähigen Projektkosten
Weitere Informationen finden sich hier.
Israel:
Bis zu 50% des förderfähigen FuE-Budgets
Weitere Informationen finden sich hier.
Bewerbungsfrist:
Die Bewerbungsfrist für Anträge endet am 21. Juli 2026.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt in der BayFOR:
Dr. Anna Abelmann-Brockmann
Bereichsleitung
Wissenschaftliche Koordinierungsstelle Bayern-Israel
Tel.: +49 89 9901888-166
E-Mail: abelmann@bayfor.org


