Förderprogramme zur Studentenmobilität

Folgende Förderprogramme werden angeboten:

Reisebeihilfen

Zur Förderung der Studentenmobilität und von integrierten Studiengängen an Hochschulen in Bayern und Québec stellt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Reisemittel zur Verfügung. Die Wissenschaftliche Koordinierungsstelle Bayern-Québec (WKS) betreut diese Mittel und ist Ansprechpartner auf bayerischer Seite.

Das Programm

Angelehnt an die erprobte Vorgehensweise im Mobilitätsprogramm Bayern-Québec für Hochschullehrer unterstützt das Programm der Studentenmobilität die Kooperation mit Québec in Wissenschaft, Forschung und Technologie. Die zur Verfügung gestellten Fördermittel ersetzen Stipendien nicht, sondern sind Kooperationsmittel, die einzelnen Studierenden für einen projektbezogenen Forschungsaufenthalt in Québec zugute kommen.

Der Forschungsaufenthalt kann der Initiierung oder der Vertiefung eines gemeinsamen Forschungsvorhabens zwischen zwei Forscherteams in Bayern und Québec dienen. Die Integration in ein bereits existierendes Netzwerk von Wissenschaftlern und Forschungseinrichtungen ist für die betroffenen Studierenden die Garantie einer exzellenten Betreuung vor Ort. Der Forschungsaufenthalt kann mit einem Praktikum vor Ort verbunden werden. 

Die Wissenschaftliche Koordinierungsstelle Bayern-Québec in der Bayerischen Forschungsallianz informiert und berät potentielle Interessenten in allen Fragen, die mit einem Studienaufenthalt in Québec zusammenhängen.

Förderprinzipien

Die Förderung erfolgt pauschal für Transport und Unterbringung. Ziel sind 10 Mobilitätsbeihilfen im Jahr  für Bachelor- und Masterstudenten sowie für Doktoranden nach folgender Staffelung:

  • 1500,- EUR für einen Kurzzeitsaufenthalt (3-4 Wochen)
  • 2700,- EUR für einen Forschungsaufenthalt von 3 Monaten
  • 4600,- EUR für einen Forschungsaufenthalt von 6 Monaten
  • Für  Postdoktoranden, die zur Initiierung eines weiterqualifizierenden Vorhabens mindestens vier Monate in Québec verbringen wollen: 6300,- EUR
  • Für eine Gruppenstudienreise (Sommerschule, Winterschule, Exkursion, Workshop), die im Zusammenhang mit einem der Forschungsprojekte Bayern-Québec erfolgt, kann eine gleichwertige Förderung der einzelnen Teilnehmer gewährt werden (z. B. 400 EUR pro Person bei 15 Teilnehmern).

Förderkriterien

Die Vergabekriterien sind die Qualität des Kooperationsprojektes (Relevanz in Bayern und Québec; erwarteter Mehrwert der Zusammenarbeit; Qualität der Betreuung auf beiden Seiten; Aufbereitung des Projektes; Vernetzungspotential für die Begünstigten und für das Netzwerk Bayern-Québec), eine  positive Empfehlung des jeweiligen betreuenden Hochschullehrers in Bayern und Québec (einzureichen als PDF-Dokument); die Qualität des Bewerbungsdossiers mit Motivationsschreiben, CV und Beschreibung des Vorhabens sowie der Nachweis anderweitiger Finanzierungsquellen (beim Ausschluß einer Doppelförderung). Diese Kriterien werden  nach Aktenlage und persönlicher Vorstellung geprüft.

Ansprechpartnerin

Als  erster  Schritt  bitten wir vor jedem Vorhaben um ein persönliches Gespräch zur Klärung der jeweiligen Ziele und Modalitäten.
Ein (Telefon)-Gesprächstermin kann jederzeit per Mail vereinbart werden: Kontakt

Befreiung von Zusatz-Studiengebühren in Québec

Die Regierung von Québec bietet im Rahmen der Partnerschaft Bayern-Québec deutschen Studierenden und Doktoranden an bayerischen Hochschulen 5 Möglichkeiten zur Befreiung von Zusatz-Studiengebühren für ein Studium in Québec an. Die ausgewählten bayerischen Studierenden müssen damit in Québec lediglich die Studiengebühren entrichten, die auch die einheimischen Studierenden bezahlen.

Die Wissenschaftliche Koordinierungsstelle Bayern-Québec (WKS) kann, sofern erforderlich, die Vorbereitung eines solchen Studienaufenthaltes unterstützen. Sie pflegt den Kontakt mit den Ansprechpartnern in der Regierung von Québec, hält Fachinformationen über die Partneruniversitäten bereit und berät gerne im Einzelfall über bereits existierende Kooperationsprojekte in Wissenschaft, Forschung und Technologie zwischen Wissenschaftlern in Bayern und Québec.

Näheres zu diesem Stipendium zur Befreiung von Zusatz-Studiengebühren

Bewerber für ein Stipendium zur Befreiung von Zusatz-Studiengebühren in Québec im Rahmen der Partnerschaft Bayern-Québec müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Aktuell: Immatrikulation an einer bayerischen Hochschule
  2. Während des Studienaufenthaltes in Québec: Immatrikulation für ein komplettes Vollzeitstudium an einer Universität in Québec mit dem Ziel, dort den entsprechenden Abschluss zu erwerben
  3. EU-Staatsbürgerschaft
  4. Nachweis eines vorläufigen Studienplatzangebots der Québecer Wahluniversität

Bitte beachten Sie die folgenden Bewerbungsfristen

  • Für einen Studienbeginn in Québec im Herbsttrimester (beginnend im September): 30. Mai
  • Für einen Studienbeginn in Québec im Winter– und Sommertrimester (beginnend im Mai bzw. Januar): 30. September

Dauer des Stipendiums

Es gelten folgende zeitliche Begrenzungen:

  • drei bis vier Jahre (je nach Studienprogramm) für ein Bachelor-Studium (1er cycle). Dabei müssen jeweils mindestens 30 Leistungspunkte pro akademischem Jahr erbracht werden. Kurzstudien-Programme, die lediglich zu einem Zertifikat führen, sind nicht zugelassen.
  • zwei Jahre für ein Master-Studium (2e cycle)
  • drei Jahre für ein Promotionsstudium (3e cycle)

Als ersten Schritt bitten wir vor jedem Vorhaben um ein persönliches Gespräch zur Klärung der jeweiligen Ziele und Modalitäten. Ein (Telefon)-Gesprächstermin kann jederzeit per Mail vereinbart werden: Kontakt

Hochschulen in Québec

Ausführliche Informationen über Hochschulen in Québec und deren komplette Studienangebote finden sich auf der Internet-Seite der Quebecer Hochschulrektorenkonferenz (CREPUQ).

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Regierung von Québec hier (version française).
Es wird empfohlen, mit der Generalvertretung der Regierung von Québec in München Kontakt aufzunehmen.

Stipendien zur Förderung von Québec-Studien

Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zwischen Bayern und Québec werden zwei Stipendien à 2500,-- Euro zur Förderung der Québec-Studien angeboten.

 

Schnell zum Ziel

Neue Einreisebestimmung für Kanada

eTA (electronic Travel Authorization) ist eine neue Einreisebestimmung für ausländische Staatsangehörige, die nicht visapflichtig sind und mit dem Flugzeug nach Kanada reisen.

Informationen zu eTA finden Sie hier.

Informationen zu Visa finden Sie hier.

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