Europäischer Forschungsrat verabschiedet Arbeitsprogramm 2026 – neue Förderkriterien und Antragsverfahren

14.07.2025
Europäischer Forschungsrat verabschiedet Arbeitsprogramm 2026

Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat sein Arbeitsprogramm für das Jahr 2026 veröffentlicht. Es enthält umfassende Informationen zu den geplanten Fördermöglichkeiten, Ausschreibungszeiträumen, Budgethöhen sowie den neuen Antrags- und Begutachtungsverfahren. Das Dokument wurde vom ERC Scientific Council ausgearbeitet und von der Europäischen Kommission offiziell angenommen.

Wichtige Neuerungen im Überblick

Ab dem Arbeitsprogramm 2026 gelten für alle Antragstellenden veränderte Einreichungsformate und Bewertungsschritte:

  • Zweiteiliger Antrag: Förderanträge müssen künftig in zwei Abschnitten eingereicht werden. Teil I (max. fünf Seiten) enthält eine prägnante Darstellung der wissenschaftlichen Idee und Zielsetzung. Teil II bietet eine detaillierte Beschreibung von Methodik, Umsetzung und Arbeitsplan. Die Prüfung der Machbarkeit erfolgt erst in Schritt 2 des Evaluierungsprozesses.
  • Zusätzliche Mittel für den Umzug nach Europa: Forschende außerhalb Europas können bis zu 2 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln zur Deckung der Umzugs- und Personalkosten beantragen. Diese Mittel können für die Einrichtung eines Labors oder eines Forschungsteams in der Europäischen Union oder in Ländern, die mit Horizon Europe assoziiert sind, und/oder für die Anschaffung der Ausrüstung verwendet werden, die für die Durchführung ihrer Forschung im Rahmen des Zuschusses erforderlich ist.
  • Neues Förderinstrument: Der Wissenschaftliche Rat des ERC arbeitet derzeit an einem neuen Instrument, mit dem ambitionierte Forschende im Rahmen der von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Initiative „Choose Europe for Science“ bis zu sieben Jahre lang mit umfangreichen Mitteln gefördert werden sollen.  Das neue Förderinstrument wird in eine überarbeitete Fassung des ERC-Arbeitsprogramms 2026 aufgenommen, die voraussichtlich Ende 2025 verabschiedet wird.
  • Für Starting Grants und Consolidator Grants wurden neue Gründe für die Verlängerung der Förderfähigkeit aufgenommen, darunter Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt und eine erweiterte Definition von Elternzeit.
  • Für Synergy Grant-Bewerberinnen und -Bewerber, die in Schritt 1 des Aufrufs 2025 die Bewertung ‚B‘ erhalten haben, gilt eine Wiedereinreichungsbeschränkung. Diese sind nicht berechtigt, sich für die Synergy-Grant-Ausschreibung 2026 zu bewerben.

Ausblick: Förderzeiträume werden ab 2027 angepasst

Zur besseren Berücksichtigung unterschiedlicher akademischer Laufbahnen plant der ERC, die Zeiträume für die Förderlinien Starting und Consolidator Grants ab 2027 zu verlängern

Weitere Informationen finden Sie hier.

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