
Europäischer Forschungsrat verabschiedet Arbeitsprogramm 2026 – neue Förderkriterien und Antragsverfahren
14.07.2025

Wichtige Neuerungen im Überblick
Ab dem Arbeitsprogramm 2026 gelten für alle Antragstellenden veränderte Einreichungsformate und Bewertungsschritte:
- Zweiteiliger Antrag: Förderanträge müssen künftig in zwei Abschnitten eingereicht werden. Teil I (max. fünf Seiten) enthält eine prägnante Darstellung der wissenschaftlichen Idee und Zielsetzung. Teil II bietet eine detaillierte Beschreibung von Methodik, Umsetzung und Arbeitsplan. Die Prüfung der Machbarkeit erfolgt erst in Schritt 2 des Evaluierungsprozesses.
- Umzug nach Europa: Forschende mit Sitz außerhalb Europas können bis zu 2 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln beantragen, um ihren Umzug und damit verbundene Personalkosten zu decken.
- Erweiterte Ausnahmeregelungen: Für Starting Grants und Consolidator Grants wurden neue Gründe zur Verlängerung der Förderfähigkeit aufgenommen, darunter geschlechtsspezifische Gewalt und eine erweiterte Definition von Elternzeit.
- Einreichbeschränkung bei Synergy Grants: Forschende, die im Ausschreibungsverfahren 2025 für einen Synergy Grant nur die Bewertung „B“ erhalten haben, sind von einer erneuten Antragstellung vorübergehend ausgeschlossen.
Ausblick: Förderzeiträume werden ab 2027 angepasst
Zur besseren Berücksichtigung unterschiedlicher akademischer Laufbahnen plant der ERC, die Zeiträume für die Förderlinien Starting und Consolidator Grants ab 2027 zu verlängern. Zudem entwickelt der Wissenschaftliche Rat derzeit ein neues Förderinstrument im Rahmen der Initiative „Choose Europe for Science“, um Europa als Forschungsstandort weiter zu stärken.