Teilnahme

Wer kann teilnehmen?

Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Mazedonien, Island, Israel, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine – Stand 01/2017) oder einem Drittland (Staaten, die weder Mitglied noch Vertragspartner der EU sind). In Verbundforschungsprojekten beträgt die Größe eines Konsortiums mindestens drei voneinander unabhängige Institutionen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten.

Gibt es Besonderheiten bei der Teilnahme von Drittstaaten?

Partner aus Drittstaaten können zusammen mit Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten an einem Horizon-2020-Projekt teilnehmen. Teilweise sehen die Ausschreibungen die Einbindung nicht-europäischer Partner sogar ausdrücklich vor. Das Rahmenprogramm ist damit offen für alle Wissenschaftler weltweit.

Horizon 2020 unterscheidet dabei zwischen Industrie- und Schwellenländern, Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik sowie  Entwicklungsländern. Finanzielle Förderung erhalten Partner aus den Entwicklungsländern und den Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik. Industrie- und Schwellenländer können teilnehmen, bekommen in der Regel aber keine finanziellen Mittel.

Kann man auch als Einzelpartner einen Antrag stellen?

Bei folgenden Maßnahmen bzw. Programmen können Einzelpartner gefördert werden:

  • Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC Grants)
  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA-Maßnahmen) aus dem ERC-Budget
  • Einzelne Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Forschermobilität und Karriereförderung
  • KMU-Instrument
  • Horizon Prizes

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