Teilnahme an Horizon Europe
Wer kann teilnehmen?
Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland (Staaten, die weder Mitglied noch Vertragspartner der EU sind). In Verbundforschungsprojekten beträgt die Größe eines Konsortiums mindestens drei voneinander unabhängige Institutionen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten. 
In Horizon Europe beträgt die Größe eines Konsortiums aus mindestens drei unabhängigen Einrichtungen aus mindestens drei unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten ("3-aus-3-Regel"). Dabei soll mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedstaat kommen. 
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite eine aktuelle Liste der teilnahmeberechtigten Länder zur Verfügung:
Teilnahme-Liste der EU-Kommission
Die Übersicht nennt alle Länder außerhalb der EU, die Fördermittel aus dem Forschungsrahmenprogramm erhalten können. Sie finden eine stets aktuelle Version im Funding & Tenders Portal der EU-Kommission (s. Link oben). 
Sie zeigt auch, welche Drittstaaten bald ein Assoziierungsabkommen zu Horizon Europe abschließen – und damit förderberechtigt sind. Bis die Assoziierungsabkommen entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten Rechtswirkungen entfalten, können Übergangsregelungen gelten, wenn diese in dem jeweiligen Horizon-Europe-Arbeitsprogramm vorgesehen sind. 
 
Gibt es Besonderheiten bei der Teilnahme von Drittstaaten?
Partner aus Drittstaaten können zusammen mit Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten an einem Horizon-Europe-Projekt teilnehmen. Teilweise sehen die Ausschreibungen die Einbindung nicht-europäischer Partner sogar ausdrücklich vor. Das Rahmenprogramm ist damit offen für Forschende und Innovatoren weltweit.
Horizon Europe unterscheidet dabei zwischen Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und anderen Ländern. Einkommensschwache Drittstaaten sind automatisch für die Förderung in Horizon Europe berechtigt. Eine Liste dieser förderfähigen Drittstaaten ist ab S. 3 ff. im Portal der EU-Kommission zu finden.
Alle anderen Drittstaaten sind in der Regel nicht förderfähig, außer es ist im Arbeitsprogramm explizit erwähnt oder die Bewilligungsbehörde ist der Ansicht, dass die Teilnahme als Begünstigte für die Durchführung des Projekts von wesentlicher Bedeutung ist, z. B. im Hinblick auf herausragende Kompetenz bzw. Expertise, Zugang zu besonderer Forschungsinfrastruktur, Zugang zu einem besonderen geografischen Umfeld oder zu besonderen Daten.
Kann man auch als Einzelantragstellende/ r eine Förderung erhalten?
Bei folgenden Maßnahmen bzw. Programmen können Einzelantragstellende gefördert werden:
- Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats: ERC Grants wie z.B. Starting Grants, Consolidator Grants, und Advanced Grants
 - Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA-Maßnahmen) aus dem ERC-Budget
 - Einzelne Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Forschermobilität und Karriereförderung
 - EIC Transition, EIC Accelerator, EIC Prizes
 
Gut zu wissen: Wenn in Ihrem EU-Konsortium mindestens ein Partner aus Bayern ist, erhalten Sie kostenfreie Unterstützung von der BayFOR!
Kontakt in der BayFOR
Sie sind an einer Teilnahme an Horizon Europe interessiert und brauchen Unterstützung? Kontaktieren Sie unsere wissenschaftlichen Referent*innen für spezifische Informationen zu einzelnen Fachrichtungen:
Gesundheitsforschung & Biotechnologie
Informations-/ Kommunikationstechnologien | Natur- & Ingenieurwissenschaften
Sozial- und Geisteswissenschaften | Sicherheits- und Verteidigungsforschung 
Umwelt, Energie & Bioökonomie
KMU-Beratung
                

                                    
                            