Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA)

Die Europäischen Kommission hat die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) geschaffen, um die länder- und sektorenübergreifende Mobilität von Wissenschaftler*innen und F&I-Personal aus Technik und Management zu fördern. MSCA sollen die Attraktivität Europas für Forschende erhöhen und einen starken Pool an europäischen Forschenden und Entwickler*innen schaffen. Die dem Programm zugrundeliegenden Prinzipien sind:

  • Exzellenz: Die MSCA unterstützen exzellente Forscher*innen. Sie fördern auch Exzellenz in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit, im Wissenstransfer, in den Methoden und Inhalten sowie in der Ausbildung, Betreuung und Laufbahnberatung.
  • Mobilität: Die MSCA unterstützen die Mobilität von Forscher*innen zwischen Ländern, Sektoren und Disziplinen, um neue Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben.
  • Bottom-up und offen für die Welt: Die MSCA sind offen für alle Bereiche der Forschung und Innovation und fördern die internationale Zusammenarbeit, um strategische Kooperationen zu schaffen.

Unter Horizon Europe haben die MSCA ein Budget von 6,6 Milliarden Euro.

Wichtig sind der EU dabei die Entstehung und Pflege europäischer und internationaler Partnerschaften zwischen Akademia und Wirtschaft und anderen sozioökonomischen Akteuren. Die Ausschreibungen sind themenoffen ("Bottom-up").

Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) richten sich an:

  • Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen
  • Nachwuchswissenschaftler*innen, Doktorand*innen und erfahrene Wissenschaftler*innen

Die EU fördert als MSCA:

Doctoral Networks (vorher: ITN): Netzwerke zur Doktorandenausbildung
Postdoctoral-Fellowships (vorher: IF): Forschungsaufenthalte
Staff Exchanges (Vorher: RISE): Innovationsanreize durch Personalaustauschprogramme
COFUND: Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme
„MSCA and Citizens“ (Vorher: NIGHT): Öffentliche Veranstaltungen zur Vermittlung von Wissenschaft und Forschung
 

Überblick über die Namensänderung der MSCA-Maßnahmen unter Horizon Europe:

Doctoral Networks DN (vorher: ITN): Netzwerke zur Doktorandenausbildung

Doctoral Networks (DN) sind europäische Netzwerke zur Ausbildung von Nachwuchswissenschaftler*innen, die an einem gemeinsamen Forschungsprojekt arbeiten. In diesen Netzwerken sollen die jungen Wissenschaftler*innen ihre Kompetenzen international, interdisziplinär und intersektoral erweitern. Besonders die Vernetzung aus akademischen Einrichtungen und Unternehmen soll die Karrierechancen von Nachwuchswissenschaftler*innen steigern.

Bei den DNs muss das Konsortium aus mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder aus Horizon-Europe-assoziierten Staaten mit mindestens einer Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat bestehen. Jeder Partner eines Konsortiums muss mindestens eine/n Doktorand*in einstellen. Die maximale Laufzeit der Netzwerke ist vier Jahre. Innerhalb dieser Zeit fördert die EU bis zu 360 Personenmonate für die Anstellung von Nachwuchswissenschafter*innen.

Sonderformen der Doctoral Networks sind die Industrial Doctorates (ID) mit einer besonders starken Beteiligung der Industrie und die Joint Doctorates (JD) mit gemeinsamen bzw. multiplen Promotionen. Die EU fördert diese mit bis zu 540 Personenmonaten.

  • Industrial Doctorates (ID)
    Das Konsortium muss aus mindestens drei Einrichtungen bestehen, wovon zwei davon aus verschiedenen Sektoren (akademisch/nicht-akademisch) stammen müssen. Doktorand*innen müssen mindestens 50% ihrer Zeit im Unternehmen verbringen. Bei gemeinsamer Betreuung können Partner aus dem akademischen und dem unternehmerischen Sektor im gleichen Land angesiedelt sein.

  • Joint Doctorates (JD)
    Das Konsortium muss aus mindestens drei Einrichtungen bestehen, die Doktortitel vergeben dürfen, wovon mindestens zwei Einrichtungen berechtigt sein müssen, einen joint, double oder multiple Doktortitel zu verleihen und in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Horizon-Europe-assoziierten Staat angesiedelt sein müssen.

Postdoctoral-Fellowships PF (vorher: IF): Forschungsaufenthalte

PF richten sich an promovierte Forscher*innen, die ihre Forschungstätigkeit im Ausland ausüben, neue Fähigkeiten erwerben und ihre Karriere weiterentwickeln möchten. PFs helfen Forscher*innen, Erfahrungen in anderen Ländern, Disziplinen und nicht-akademischen Bereichen zu sammeln. Ziel der Postdoktorandenstipendien ist die Unterstützung der Laufbahn von Forscher*innen und die Förderung von Spitzenleistungen in der Forschung. Forscher*innen, die an Postdoctoral-Fellowships interessiert sind, sollten zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist über einen Doktorgrad verfügen. Bewerber*innen, die ihre Doktorarbeit erfolgreich verteidigt haben, denen aber der Doktortitel noch nicht offiziell verliehen wurde, können sich ebenfalls bewerben. Sie dürfen höchstens acht Jahre Forschungserfahrung nachweisen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Verleihung des Doktorgrades.

Staff Exchanges SE (vorher: RISE): Innovationsanreize durch Personalaustauschprogramme

Die SE-Aktion finanziert den kurzfristigen internationalen und sektorübergreifenden Austausch von Mitarbeiter*innen, die in den Forschungs- und Innovationsaktivitäten der teilnehmenden Organisationen tätig sind. Ziel ist es, nachhaltige Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Organisationen aus dem akademischen und nicht-akademischen Bereich (insbesondere KMU) in Europa und darüber hinaus zu entwickeln. Die ausgetauschten Mitarbeiter*innen profitieren von neuen Kenntnissen, Fähigkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven, während die teilnehmenden Organisationen ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten ausbauen.

Der Austausch von Personal steht internationalen Konsortien von Universitäten, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, KMU und anderen nicht-akademischen Organisationen offen. Sie müssen mindestens drei Organisationen in drei verschiedenen Ländern umfassen, von denen zwei in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land ansässig sein müssen. Über dieses Minimum hinaus ist die Teilnahme von Organisationen aus jedem Land möglich. Wenn alle teilnehmenden Organisationen aus demselben Sektor stammen (akademisch oder nicht-akademisch), muss mindestens eine Organisation aus einem nicht-assoziierten Drittland stammen.

Personalaustauschprojekte können bis zu vier Jahre dauern. Mit dem Zuschuss finanziert die EU die Mobilität des entsandten Personals von einem Monat bis zu einem Jahr. Der Personalaustausch zwischen Organisationen in EU-Mitgliedstaaten oder mit Horizon Europe assoziierten Ländern muss zwischen verschiedenen Bereichen (akademisch oder nicht-akademisch) erfolgen, es sei denn, er ist interdisziplinär. Bei Partnerschaften mit nicht-assoziierten Drittländern ist ein Austausch innerhalb desselben Sektors und desselben Fachgebiets zulässig.

Teilnahmebedingungen:

  • Forscher*innen jeder Karrierestufe, vom Doktoranden bis zum Postdoktoranden, sowie Verwaltungs-, Fach- oder Führungskräfte, die an Forschungs- und Innovationstätigkeiten beteiligt sind.
  • jede Nationalität kann teilnehmen
  • Teilnehmende müssen mindestens einen Monat vor der Abordnung in ihre entsendende Einrichtung an Forschungs- und Innovationstätigkeiten beteiligt oder damit verbunden gewesen sein.
  • Teilnehmende sollten nach der Abordnung zu ihrer entsendenden Einrichtung zurückkehren, um ihr Wissen weiterzugeben und die Zusammenarbeit zu fördern.

Das entsandte Personal erhält zusätzlich zu dem von ihrer Organisation gezahlten Gehalt von der EU eine Zusatzvergütung (für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten) und eine Zulage für besondere Bedürfnisse, falls notwendig. Darüber hinaus stellt die EU Mittel bereit für Forschungs-, Schulungs- und Vernetzungsaktivitäten, Management- und indirekte Kosten.

COFUND: Kofinanzierung für Mobilitätsprogramme

Die COFUND-Aktion stellt über Kofinanzierungsmechanismen Mittel für regionale, nationale und internationale Programme für Ausbildung und berufliche Entwicklung bereit. COFUND fördert eine nachhaltige Ausbildung sowie die internationale, interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität.

COFUND kann mit folgenden Arten von Organisationen zusammenarbeiten:

  • staatliche Einrichtungen
  • regionale Behörden
  • Fördereinrichtungen
  • Universitäten
  • Forschungseinrichtungen
  • Unternehmen

COFUND-Projekte sollten eine Laufzeit von bis zu fünf Jahren haben und mindestens drei Forscher*innen einbeziehen. Die COFUND-Finanzierung soll den Gasteinrichtungen helfen, für jede/n geförderten Forscher*in folgende Kosten zu decken:

  • einen festen Betrag (COFUND-Zuschuss) in Höhe des Mindestgehalts, das die Forscher*innen erhalten sollten. Dieser Zuschuss kann zur Unterstützung aller Kostenpunkte des Programms verwendet werden.
  • eine Langzeiturlaubszulage und gegebenenfalls eine Zulage für besondere Bedürfnisse

Es gibt zwei Arten von COFUND:

  • Doktorandenprogramme:
    Forschungsausbildungsaktivitäten für die Entwicklung und Erweiterung der Fähigkeiten und Kompetenzen mit dem Ziel eines Doktorgrades. Bewerber*innen dürfen keinen Doktorgrad haben und sollten während des Projekts in einem Promotionsprogramm eingeschrieben sein
     
  • Postdoktoranden-Programme:
    Individuelle Forschungsfortbildungen und Laufbahnentwicklungsstipendien für postdoktorale Forscher*innen. Bewerber müssen einen Doktorgrad haben. Auch Forscher*innen, die ihre Doktorarbeit erfolgreich verteidigt haben, denen aber der Doktortitel noch nicht offiziell verliehen wurde, werden ebenfalls als Postdoktoranden betrachtet und können sich bewerben. Sie sollten aber nicht bereits fest bei der sie aufnehmenden Einrichtung angestellt sei.

Bewerber*innen, die sich um Doktoranden- und Postdoc-Stellen im Rahmen von COFUND bewerben möchten, sollten sich auf geförderte COFUND-Projekte bewerben, indem sie deren offene, international ausgeschriebene Stellen, einschließlich des EURAXESS-Portals, konsultieren.

Die Bewerber*innen können eine beliebige Staatsangehörigkeit haben (Staatsangehörige oder langfristig Aufenthaltsberechtigte eines EU-Mitgliedstaats oder eines mit Horizon Europe assoziierten Landes, falls der Hauptteil eines Postdoktorandenstipendiums in einem nicht assoziierten Drittland stattfindet) und mindestens für 3 Monaten gefördert werden. Sie sollten außerdem die Mobilitätsregeln einhalten: Sie dürfen in den 36 Monaten unmittelbar vor Ablauf der Deadline für den Call of Proposal nicht länger als 12 Monate im Land der einladenden Organisation gewohnt oder ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium usw.) dort ausgeübt haben.

„MSCA & Citizens“ (vorher: NIGHT): Öffentliche Veranstaltungen zur Vermittlung von Wissenschaft und Forschung

Das Ziel der Aktion „MSCA & Citizens“ ist, der breiten Öffentlichkeit Forschung näher zu bringen, wobei der Schwerpunkt auf Familien, Schüler*innen und Student*innen liegt. Dies geschieht durch die Organisation der Europäische Nacht der Forschung (European Researchers' Night), einer Veranstaltung zur Kommunikation und Förderung der Forschung, die in allen EU-Mitgliedstaaten und den mit Horizon Europe assoziierten Ländern stattfindet. Sie zieht jedes Jahr am letzten Freitag im September Millionen Besucher an und macht die Wissenschaft durch Ausstellungen, praktische Experimente, Wissenschaftsshows, Spiele, Wettbewerbe, Quizspiele unterhaltsam für alle zugänglich.

Ab der Ausgabe 2022-2023 wird die Europäische Nacht der Forscher*innen auch das ganze Jahr über mit der Aktion „Forscher*innen an Schulen“ Spitzenforscher*innen in die Schulen bringen, um Lehrer*innen und Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, sich mit den Forscher*innen über gesellschaftsrelevante Themen wie Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Gesundheit oder Ernährung zu unterhalten.

Die Europäische Nacht der Forschung hat folgende Ziele:

  • An einer Förderung von Spitzenforschungsprojekten in ganz Europa und darüber hinaus beizutragen
  • Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit für die Bedeutung und den Nutzen von Forschung und Innovation und deren konkrete Auswirkungen auf das tägliche Leben der Bürger*innen.
  • Begeisterung junger Menschen an der Wissenschaft und an Karrieren in der Forschung zu wecken.

Typische Profile der teilnehmenden Organisationen sind:

  • Forschungseinrichtungen (öffentlich/privat)
  • Unternehmen
  • öffentliche Behörden
  • wissenschaftliche Museen
  • Stiftungen
  • Medienorganisationen

Die Europäische Nacht der Forschung stellt Mittel für die Organisation von Veranstaltungen bereit, die bis zu zwei Tage dauern können. Es können auch Vorveranstaltungen vor der Hauptveranstaltung und damit zusammenhängende Nachveranstaltungen, wie z. B. Nachbereitungstreffen oder kleinere Folgeveranstaltungen, finanziert werden. Die förderfähigen Kosten werden in Form von Pauschalbeträgen gezahlt.

In der Regel sind die Aktivitäten in 4 Arbeitspakete unterteilt:

  • Sensibilisierungskampagne
  • Aktivitäten während der NACHT
  • Folgenabschätzung und
  • Verwaltung

Dazu gehört auch die Aktion „Forscher*innen an Schulen“.
 
Mit dem Call for Proposal 2022 werden die Antragsteller*innen aufgefordert, Vorschläge für zwei aufeinanderfolgende Ausgaben (2022 und 2023) der Europäischen Nacht der Forschung einzureichen. Sie werden außerdem ermutigt, sich auf die von den Horizon Europe-Missionen festgelegten Prioritäten zu konzentrieren und entsprechende Aktivitäten in ihre Veranstaltungen aufzunehmen.

Mehr zu den Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) im Web

Offizielle Website der EU-Kommission
Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Kontakt in der BayFOR

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MBA Gabriela Blumberger

MBA Gabriela Blumberger
Wissenschaftliche Referentin und Projektmanagerin Informations-/Kommunikationstechnologien | Natur- & Ingenieurwissenschaften
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