Administrative Fragen

Bei den administrativen Fragen kann man im Übergang von Horizon 2020 zu Horizon Europe – wie auch beim Programm insgesamt –  eher von einer Evolution als von einer Revolution sprechen. Vieles bleibt gleich, bewährte Programmteile werden beibehalten. Grundsätzlich kann man sagen, dass Horizon Europe zur Marke für Exzellenz wird.

Neu unter Horizon Europe

  • Die Regeln für die Beteiligung und Verbreitung von Ergebnissen sind Teil der Verordnung über Horizon Europe
  • Die Mindestanzahl an Partnern bleibt bei drei. Neu ist, dass davon mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedstaat sein muss, sofern dies nicht anders im Arbeitsprogramm festgelegt ist. Bei ERC, EIC, MSCA und ko-finanzierten Maßnahmen muss mindestens eine Einrichtung aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem assoziierten Staat sein.
  • Corporate Model Grant Agreement: Der neue Fördervertrag gilt für alle EU-Programme des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU von 2021 bis 2027. Ziel sind die Harmonisierung, Standardisierung, einheitliche Auslegung und Interpretation der EU-Programme. Darüber hinaus soll er Synergien zwischen den EU-Programmen fördern.
  • Personalkosten werden nicht mehr über Stundensätze, sondern über Tagessätze abgerechnet
  • Die aus Horizon 2020 gewohnten „Other direct costs“ heißen unter Horizon Europe „Purchase costs“, gleich Anschaffungskosten.
  • Ein Certificate on Financial Statement (CFS) muss erst ab 430.000 Euro Gesamtkosten (direkte und indirekte Kosten) der beteiligten Organisation eingereicht werden.

Förderquoten:

  • Allgemeine Förderquote, beispielsweise bei Forschungs- und Innovations- oder Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen: max. 100 %
  • Innovationsmaßnahme: max. 70 %. Ausnahme: 100 % für Non-profit-Organisationen
  • Ko-Finanzierungsmaßnahme: min. 30 %, max. 70 % bei begründeten Fälle

Es gilt eine einheitliche Pauschale für indirekte Kosten von 25 % der direkten Kosten für alle Maßnahmen.

Grundprinzipien der Förderungen

  • Transparenz: Kosten müssen nachgewiesen werden
  • Gebot der Ko-Finanzierung: Die geförderte Einrichtung sollte einen Eigenanteil leisten (beispielsweise bei Geräten oder indirekten Kosten)
  • Gewinnerzielungsverbot
  • Kein Kumulierungsverbot: Ressourcen aus Horizon Europe können mit anderen EU-Förderprogrammen kombiniert werden

Das Funding & Tender Opportunities Portal

Das Funding & Tender Opportunities Portal deckt alle EU-Programme ab und hat zwei Bereiche.

Öffentlicher Bereich:

  • Ausschreibungen
  • Dokumentendatenbank
  • Unterstützungsinformationen
  • Online Manual
  • PIC-Suche (Participant Identification Code)

Log-in-Bereich:

  • Registrierung der Einrichtung (PIC)
  • Antragserstellung
  • Antragseinreichung
  • Vertragsvorbereitung
  • Vertragsänderungen
  • Berichtswesen
  • Registrierung als potentielle/r Gutachter*in

Das Funding & Tenders Opportunities Portal ist erreichbar unter https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home

Weitere Informationen zur administrativen Abwicklung von Projekten in Horizon Europe erhalten Sie bei:

Thomas Eigner, Dip.-Wirt.-Ing./Business Coach (IHK)/ Master of Mediation

Thomas Eigner, Dip.-Wirt.-Ing./Business Coach (IHK)/ Master of Mediation
Bereichsleiter Administration
Telefon: +49 89 990 1888-103
E-Mail: eigner@bayfor.org

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