European Innovation Fund – Neue Ausschreibung zu „small-scale projects“ gestartet!

10.12.2020
European Innovation Fund
Mit dem European Green Deal hat die Europäische Kommission im Dezember 2019 eine Vision vorgestellt, mit dem Europa bis 2050 die Treibhausgase auf null reduzieren und klimaneutral werden soll. Passend dazu hat die EU nun auch ein milliardenschweres Förderprogramm für Unternehmen eingerichtet: den European Innovation Fund.

Mit ihm sollen über große und kleine Demonstrationsprojekte hochinnovative Klimaschutztechnologien ihre Marktreife erlangen. Mit seinen rund 10 Milliarden Euro Budget im Zeitraum zwischen 2020 und 2030 ist der Innovationsfonds damit eines der weltweit größten Förderprogramme für innovative emissionsarme Technologien. Die aktuelle Ausschreibung zu den kleineren „small-scale projects“ ist am 1. Dezember 2020 gestartet; Projektvorschläge können bis 10. März 2021 eingereicht werden.

Mit dem European Innovation Fund fördert die EU:

  • Innovative emissionsarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien, einschließlich Produkte, die CO2-intensive Industrien ersetzen
  • die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCU)
  • den Bau und Betrieb der CO2-Abscheidung und -speicherung (CCS)
  • die Erzeugung erneuerbarer Energien
  • die Energiespeicherung

Die Projekte müssen hinsichtlich der Planung, des Geschäftsmodells sowie der finanziellen und rechtlichen Struktur hinreichend ausgereift sein. Reine Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder reine Markteinführungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Zielgruppe sind  Unternehmen mit einer klaren Vision oder auch öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, die eine neue Technologie bzw. eine Anlage ohnehin implementieren wollen und hierfür die Förderung beantragen möchten.

Der Fonds steht großen Projekten („large scale projects“ mit einem Kapitaleinsatz über 7,5 Millionen Euro) und kleinen Projekten („small scale projects“ mit einem Kapitaleinsatz unter 7,5 Millionen Euro) offen. Während bei small scale projects das Antragsverfahren einstufig ist, gibt es bei den large scale projects ein zweistufiges Bewerbungsverfahren:

  1. Interessenbekundung mit einer ersten Bewertung der Wirksamkeit, der Innovation und des Marktreifegrads des Projekts. Projekte, die nur die ersten beiden Kriterien„Wirksamkeit“ und „Innovation“ erfüllen, können eine Projektentwicklungshilfe über die Europäische Investitionsbank erhalten.
     
  2. Vollständige Bewerbung, bei der die Projekte auf der Grundlage folgender Kriterien ausgewählt werden:  
  • Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen
  • Grad der Innovation
  • Projektreife
  • Skalierbarkeit
  • Kosteneffizienz

Der EU-Innovationsfonds ist eine Zuschussförderung. Er unterstützt bis zu 60% der Kapital- und Betriebskosten, die zusätzlich durch die Innovation entstehen, d.h. die verbleibenden 40 % und alle weiteren Projektkosten müssen die Antragssteller selbst finanzieren.
Gleichzeitig kann er aber auch mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. Horizon 2020, Horizon Europe, nationalen oder regionalen Förderausschreibungen kombiniert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Anträgen im Rahmen des EU Innovationsfonds wurde am 1. Dezember 2020 veröffentlicht und konzentriert sich auf kleine Projekte (small scale projects). Einreichungsfrist ist der 10. März 2021. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Kontakt in der BayFOR

Dipl.-Jur. Natalia García Mozo

Natalia García Mozo
Bereichsleiterin KMU-Beratung
Telefon: +49 89 9901888-171
E-Mail: mozo@no-spam-pleasebayfor.org

Dr. Thomas Ammerl

Dr. Thomas Ammerl
Fachbereichsleiter Umwelt, Energie & Bioökonomie
Telefon: +49 89 9901888-120
E-Mail: ammerl@no-spam-pleasebayfor.org

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