EU-Staaten einigen sich auf die Governance des Europäischen Forschungsraums

26.11.2021
European Research Area (ERA)

Die Forschungsminister*innen der Europäischen Union haben am 26. November 2021 den Pakt für Forschung und Innovation verabschiedet und sich auf die Governance des zukünftigen Europäischen Forschungsraums (EFR) verständigt.

Der im Juli 2021 von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Pakt für Forschung und Innovation soll anhand von vier Säulen die Grundlagen für den Europäischen Forschungsraum legen:

  • Gemeinsame Grundsätze und Werte im Bereich Forschung und Innovation;
  • Prioritäre Handlungsfelder für zukünftige F&I-Zusammenarbeit in Europa;
  • Investitionen und Reformen;
  • Vereinfachtes Verfahren der Politikkoordinierung und -überwachung.

Das übergeordnete Ziel ist, die nationalen Forschungssysteme durch einen besser strukturierten EFR zukunftssicher zu machen und durch eine effizientere Koordinierung attraktive Arbeitsbedingungen für Forschende in ganz Europa zu schaffen.

Der Pakt ist nicht verpflichtend, die EU setzt auf das freiwillige Engagement der Mitgliedstaaten. Diese sollen Anfang 2022 ihre festgesetzten Ziele bekanntgeben.

Zur Schaffung der im Pakt für F&I definierten Rahmenbedingungen gibt die erste politische Forschungsagenda zwanzig freiwillige Maßnahmen für den Zeitraum 2022 bis 2024 vor. Dazu gehören unter anderem die Förderung attraktiver und nachhaltiger Forschungslaufbahnen, die Verbesserung des EU-weiten Zugangs zu Exzellenz und die Heranführung der Öffentlichkeit an die Wissenschaft.

Mittels einer neuen Expert*innengruppe der Europäischen Kommission, dem sogenannten EFR-Forum, werden ab Anfang 2022 Vertreter*innen der Mitgliedstaaten und der Kommission die Durchführung der EFR-Maßnahmen konzipieren und koordinieren. Neu ist, dass bei der Aktualisierung der politischen Agenda ab sofort auch zu Horizon Europe assoziierte Staaten, weitere Drittländer sowie bislang im Entscheidungsprozess ausgeschlossene Stakeholder, wie zum Beispiel Forschungsorganisationen und Hochschulallianzen, mit einbezogen werden.

Deutschland plant zudem die Gründung einer „Unter-Gruppe“ zum EFR-Forum, um noch mehr wissenschaftliche Expertise in den Entscheidungsprozess einbringen zu können.

Hinsichtlich des vereinfachten Monitoring-Verfahrens ist die Europäische Kommission aufgefordert, bis Mitte 2022 einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen für den EFR zu schaffen, welcher nach 18 Monaten eine Berichterstattung zur Umsetzung der politischen Agenda und Überprüfung der erzielten Fortschritte darlegen soll.

Weitere Informationen

Pressemitteilung des Wettbewerbsfähigkeitsrates: https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2021/11/26/new-pact-and-governance-structure-for-the-european-research-area-era
Empfehlungen des Rates zu einem Pakt für Forschung und Innovation in Europa: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-13701-2021-INIT/de/pdf
Schlussfolgerungen des Rates zur künftigen Governance des EFR: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14308-2021-INIT/de/pdf

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