Der EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat stärkt die neue Europäische Innovationsagenda und Forschungsinfrastrukturen

02.12.2022
Wettbewerbsfähigkeitsrat

Die EU-Forschungsminister*innen haben die Ratsschlussfolgerungen zur neuen Europäischen Innovationsagenda und den Forschungsinfrastrukturen mit dem Ziel einer gestärkten Wettbewerbsfähigkeit Europas angenommen. Europa ist führend in der Wissenschaft, steht in den Innovationen allerdings hinter den USA und China.

Dies soll sich gemäß dem Wettbewerbsfähigkeitsrat nun ändern. Insbesondere müsse sich die EU an die komplexe geopolitische Lage anpassen und strategische Abhängigkeiten in den Bereichen Technologien und Rohstoffversorgung reduzieren.

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas soll durch verbesserte Rahmenbedingungen für Innovationen erreicht werden:

  • Förderung, Gewinnung und Bindung von Talenten: Dies umfasst sowohl einen hochwertigen Bildungssektor als auch Umschulungsmöglichkeiten (‚life long learning‘) und attraktive Arbeitsbedingungen. Unternehmergeist und internationale Mobilität müssen stärker gefördert werden.
  • Verbesserung des Zugangs zu Scale-Up-Finanzierung: Ziel sind verstärkte private Kapitalinvestitionen in innovative Unternehmen. Hier soll auch der Europäische Innovationrat (EIC) einbezogen werden.
  • Verbesserung und Konsolidierung der Innovationsökosysteme: Um die Innovationskluft zwischen europäischen Regionen auszugleichen, plädieren die Forschungsminister*innen für verstärkte Synergien unterschiedlicher Finanzierungsprogramme. Dies soll europäische Innovationsökosysteme besser miteinander verknüpfen.
  • Reallabore: Eine besondere Rolle spielen Hochschuleinrichtungen mit der Erprobung und Skalierung neuer Innovationen durch Reallabore (‚living labs‘).
  • Förderung der Innovationspolitik: Die Mitgliedstaaten unterstreichen die Rolle der öffentlichen Beschaffung (‚public procurement‘) neuer Waren und Dienstleistungen sowie der vorkommerziellen Auftragsvergabe als ein Mittel der Innovationsförderung. Darüber hinaus sollen die innovationsfördernden Politiken der Mitgliedstaaten besser koordiniert werden.

Forschungsinfrastrukturen als Motor der europäischen Wettbewerbsfähigkeit

Zur Wettbewerbsfähigkeit Europas tragen auch Forschungsinfrastrukturen als Einrichtungen, Ressourcen oder Dienstleistungen für Wissenschaftler*innen und Unternehmen bei. Nicht allein deshalb, weil sie durch die Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze die regionale Entwicklung fördern. Forschungsinfrastrukturen sind ein wesentlicher Faktor bei der Entwicklung des Europäischen Forschungsraums (EFR), mit dem ein EU-Binnenmarkt für Forschung, Innovation und Technologie geschaffen werden soll.

Vor diesem Hintergrund fordern die EU-Forschungsminister*innen eine ausgewogenere Verteilung von Forschungsinfrastrukturen über ganz Europa. Gleichzeitig sollen die Europäische Kommission und das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) analysieren, wie Forschungsinfrastrukturen zur optimalen Umsetzung von Horizon Europe und den europäischen Partnerschaften beitragen können.

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