ERC verschärft Antragsregeln für 2027: Mehr Wettbewerb, strengere Wiedereinreichung

20.04.2026
ERC verschärft Antragsregeln für 2027

Der European Research Council (ERC) reagiert auf die stark steigende Nachfrage nach Fördermitteln mit deutlich strengeren Antragsregeln. In einem offenen Schreiben erläutert ERC-Präsidentin Maria Leptin die geplanten Änderungen für die kommenden Ausschreibungen im Arbeitsprogramm 2027. Für Forschende – auch in Bayern und Deutschland – ergeben sich daraus wichtige neue Rahmenbedingungen für die Antragstellung.

Hintergrund: Deutlich steigende Antragszahlen beim ERC

Die Zahl der ERC-Anträge ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Während einzelne Gutachterpanels früher zwischen 50 und 150 Anträge bewerteten, liegen die Zahlen inzwischen teils bei über 250 Einreichungen pro Panel. Diese Entwicklung führt zu einer erheblichen Belastung des Evaluierungssystems, insbesondere der Peer-Reviewer und der ERC-Exekutivagentur.

Trotz bereits umgesetzter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sieht der ERC nun weiteren Handlungsbedarf. Ziel bleibt es, die hohe Qualität der Begutachtung sicherzustellen.

Zentrale Änderung: Strengere Wiedereinreichungsregeln

Um die Anzahl der Anträge zu reduzieren, verschärft der ERC die Regeln für Wiedereinreichungen:

  • Sperrfristen für erfolglose Antragstellende werden um ein weiteres Jahr verlängert
  • Betroffen sind insbesondere Bewerbungen mit niedrigen Bewertungen (B- und C-Ratings)
  • Diese Regelungen gelten bereits für die ERC-Ausschreibungen 2027
  • Auch für die Folgejahre (2028/2029) könnten ähnliche Einschränkungen greifen 

? Konsequenz: Forschende sollten den Zeitpunkt ihrer Bewerbung strategisch wählen und nur mit ausgereiften Projektideen antreten.

Weitere wichtige Änderungen im ERC-Arbeitsprogramm 2027

Anpassungen bei Förderlinien (Starting & Consolidator Grants)

  • Starting Grant: Promotion max. 10 Jahre vor dem 1. Januar 2027
  • Consolidator Grant: Promotion zwischen 5 und 15 Jahren vor dem Stichtag
  • Verlängerungen sind weiterhin möglich (z. B. Elternzeit) 

Neue Einschränkungen bei Antragstellungen

  • Pro Ausschreibung grundsätzlich nur ein Antrag pro Person
  • Kein erneuter Antrag auf Starting oder Consolidator Grant, wenn bereits gefördert
  • Einschränkungen bei parallelen Bewerbungen (z. B. Advanced vs. Synergy Grants) 

Änderungen bei Synergy Grants

  • Alle Principal Investigators (PIs) müssen während des gesamten Verfahrens förderfähig bleiben
  • Andernfalls wird der gesamte Antrag als nicht zulässig bewertet 

Zeitliche Anpassung

  • Start der Synergy Grant Ausschreibung 2027 verschoben auf Februar 2027 

Einordnung für Forschende in Bayern und Deutschland

Für Antragstellende aus Bayern, Deutschland und Europa bedeutet dies:

  • Strategische Planung wird entscheidend: Ein verfrühter Antrag kann langfristige Konsequenzen haben
  • Qualität vor Timing: Besser später einreichen als mit unausgereiften Konzepten scheitern
  • Beratung gewinnt an Bedeutung – etwa durch Einrichtungen wie BayFOR 

Fazit

Mit den neuen Maßnahmen setzt der ERC klare Signale: Die steigende Konkurrenz um Fördermittel erfordert stärker selektive Verfahren. Forschende sollten sich frühzeitig informieren und ihre Antragstellung sorgfältig vorbereiten.

BayFOR unterstützt Sie gerne bei der strategischen Planung und Antragstellung für ERC Grants.

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