Sie sind Expert*in für Agrar- und Ernährungswirtschaft oder Marketing? Werden Sie Gutachter*in!

06.12.2023
EU sucht Experten

Die Europäische Exekutivagentur für die Forschung (REA) sucht Expert*innen für die Bewertung von Förderanträgen für Werbekampagnen im Agrar- und Ernährungsbereich. Erfahren Sie mehr über die Zulassungskriterien, die Vorteile und das Bewerbungsverfahren.

Die Europäische Kommission kofinanziert Kampagnen zur Förderung ihrer landwirtschaftlichen Erzeugnisse in der EU und weltweit im Rahmen der EU-Absatzförderungspolitik. Für die Begutachtung der Anträge für eine EU-Förderung im Jahr 2024 benötigt die REA das Fachwissen und die Erfahrung unabhängiger Fachleute auf diesem Gebiet.

Benötigtes Fachwissen

Gesucht werden Expert*innen aus privaten und öffentlichen Organisationen, insbesondere aus Universitäten und einschlägigen Bildungseinrichtungen:

  • mit Erfahrung in den Bereichen Marketing und Kommunikation mit einem Hintergrund im Agrar- und Ernährungssektor;
  • die sich mit Qualitätssicherungssystemen, ökologischen Produkten und Verbraucherverhalten auskennen;
  • die mit der Nachhaltigkeit von Produktion und Verbrauch im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Lebensmitteln vertraut sind;
  • mit Erfahrung in der Markt- und Haushaltsanalyse und der Bewertung von Kampagnen;
  • mit Kenntnissen über die Märkte der EU und von Drittländern im Agrar- und Lebensmittelbereich.

Art der Aufgabe

Die ausgewählten Expert*innen werden Förderanträge bewerten, die im Rahmen der Ausschreibung zur Förderung von Agrarerzeugnissen 2024 eingereicht wurden. Als Gutachter*in werden Sie Teil eines Peer-Review-Gremiums sein, das die Förderanträge auf der Grundlage festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Die Bewertung des Gremiums bildet die Grundlage für die Förderzusage durch die Europäische Kommission.

In den meisten Fällen werden Sie Ihre Arbeit online durchführen. Sie können jedoch auch zu einer Vor-Ort-Begutachtung in Brüssel eingeladen werden. In diesem Fall haben Sie unter Umständen Anspruch auf Unterkunfts- und Verpflegungszuschüsse sowie auf die Erstattung Ihrer Reisekosten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: EU-Kommission

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