European Innovation Act: EU-Kommission legt Gesetzgebungsvorschlag vor
Der European Innovation Act soll er bestehende finanzielle und regulatorische Hürden im europäischen Innovationsökosystem abbauen und die Rahmenbedingungen für Innovation innerhalb der Europäischen Union verbessern.
Geistiges Eigentum leichter für Finanzierungen nutzen
Ein Schwerpunkt des Gesetzgebungsvorschlags liegt auf der wirtschaftlichen Nutzung von geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP). Patente und andere immaterielle Vermögenswerte stellen insbesondere für technologieorientierte Start-ups und Scale-ups häufig einen wesentlichen Teil des Unternehmenswertes dar. Ihre Bewertung ist bislang jedoch schwierig, was den Zugang zu Kapital erschweren kann.
Der European Innovation Act sieht deshalb einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Unternehmen sollen IP dadurch leichter als Grundlage für Venture-Capital- und Fremdfinanzierungen einsetzen können.
Darüber hinaus ist ein digitaler europäischer Marktplatz für geistiges Eigentum geplant, der Anbieter und potenzielle Käufer von IP zusammenbringen soll. Ergänzende Expertenunterstützung soll Unternehmen dabei helfen, ihre Ideen und Technologien erfolgreich auf den Markt zu bringen.
Nach Schätzungen der Europäischen Kommission könnten diese Maßnahmen jährlich rund 10,2 Mrd. Euro an zusätzlicher IP-basierter Finanzierung mobilisieren. Dabei handelt es sich nicht um neue EU-Fördermittel, sondern um zusätzliche private Finanzierung, die durch die neuen Rahmenbedingungen ermöglicht werden soll.
Gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung
Ein zweiter Schwerpunkt betrifft die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung (R&D Procurement).
Ein gemeinsames europäisches Verfahren soll mehr Rechtssicherheit schaffen und dazu beitragen, dass neue Technologien schneller entwickelt und in den Markt gebracht werden können. Gleichzeitig soll es öffentlichen Auftraggebern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden, F&E-Leistungen gemeinsam grenzüberschreitend zu beschaffen.
Davon könnten unter anderem innovative Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen in Bereichen wie Gesundheit, Bildung oder saubere Mobilität profitieren.
Regulatory Sandboxes: separater Vorschlag der EU-Kommission
Parallel zum European Innovation Act hat die Europäische Kommission einen separaten Vorschlag für einen gemeinsamen europäischen Ansatz für regulatorische „Sandboxes“ vorgelegt.
„Regulatory Sandboxes“ ermöglichen Unternehmen, Forschenden und öffentlichen Stellen, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien für einen begrenzten Zeitraum unter kontrollierten Bedingungen und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu testen.
Da solche Sandboxes bereits in verschiedenen Bereichen und Mitgliedstaaten existieren, geht es insbesondere darum, Fragmentierung und regulatorische Unsicherheit zu reduzieren. Der Vorschlag für eine Empfehlung des Rates soll hierfür einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen in Bereichen schaffen, die noch nicht durch entsprechende EU-Regelungen abgedeckt sind.
Die Regulatory Sandboxes sind damit nicht Bestandteil des eigentlichen European Innovation Act, sondern eine ergänzende Initiative zur Schaffung innovationsfreundlicherer regulatorischer Rahmenbedingungen.
Nächster Schritt: EU-Gesetzgebungsverfahren
Mit der Vorlage des Gesetzgebungsvorschlags beginnt die nächste Phase für den European Innovation Act. Der Vorschlag muss nun das EU-Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.
Der European Innovation Act ist eine zentrale Initiative der EU Startup and Scaleup Strategy und des Competitiveness Compass. Langfristig soll er dazu beitragen, dass Innovationen, die in Europa entstehen, bessere Voraussetzungen erhalten, um auch in Europa finanziert, kommerzialisiert und skaliert zu werden – und damit Europas Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität stärken.
Weitere Informationen: European Commission – European Innovation Act
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