Horizon Europe: Förderbeschränkungen für betroffene ungarische Einrichtungen aufgehoben
Der Rat der Europäischen Union hat die Aufhebung der Maßnahmen am 13. Oktober 2026 beschlossen. Die seit Dezember 2022 geltenden Einschränkungen betrafen bestimmte gemeinnützige Stiftungen nach dem ungarischen Gesetz IX von 2021 sowie die von ihnen unterhaltenen Einrichtungen. Diese konnten bislang als assoziierte Partner ohne EU-Finanzierung an Konsortien teilnehmen.
Neue Anträge: Teilnahme mit EU-Förderung wieder möglich
Bei der Vorbereitung neuer Anträge können Konsortien die betreffenden ungarischen Einrichtungen wieder als Begünstigte („Beneficiaries“) mit eigener EU-Förderung einplanen. Voraussetzung ist, dass sie die Förderbedingungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllen.
Fördervereinbarung in Vorbereitung: Project Officer kontaktieren
Befindet sich ein Antrag bereits in der Vorbereitung der Fördervereinbarung („Grant Agreement Preparation“), können zuvor als assoziierte Partner eingeplante Einrichtungen nun als Begünstigte aufgenommen werden und EU-Mittel erhalten.
Koordinierende Einrichtungen sollten sich hierzu an ihren zuständigen Project Officer bei der Europäischen Kommission oder der jeweiligen EU-Durchführungsstelle wenden.
Laufende Forschungs- und Innovationsprojekte: Vertragsänderung erforderlich
Auch bei bereits unterzeichneten, laufenden Fördervereinbarungen ist eine Finanzierung der betreffenden Einrichtungen grundsätzlich möglich. Dafür muss das Konsortium eine Änderung der Fördervereinbarung („Amendment“) beantragen. Dabei gelten zwei wesentliche Bedingungen:
- Keine Rückwirkung vor dem 14. Oktober 2026: Die Vertragsänderung darf frühestens ab diesem Datum wirksam werden.
- Keine Erhöhung des maximalen EU-Förderbetrags zu diesem Zweck: Die Finanzierung muss durch eine Umverteilung innerhalb des bereits vereinbarten maximalen EU-Beitrags erfolgen.
Das EU-Büro des BMFTR erläutert die Auswirkungen auf Horizon-Europe-Anträge und laufende Forschungs- und Innovationsprojekte. In seiner Mitteilung vom 21. Oktober 2026 weist es darauf hin, dass die allgemeinen Anhänge („General Annexes“) zum Arbeitsprogramm 2026/2027 noch Verweise auf die bisherigen Einschränkungen enthalten. Ergänzende FAQs wurden für das Funding & Tenders Portal angekündigt.
Ihr Kontakt bei der BayFOR
Sie planen ein Forschungs- und Innovationsprojekt mit ungarischen Partnern oder möchten wissen, was die Änderungen für Ihr Konsortium bedeuten? Die BayFOR unterstützt Sie bei Fragen zur EU-Forschungs- und Innovationsförderung.

