Voraussetzungen

Die Kooperationsförderung BayIntAn möchte staatliche sowie staatlich geförderte nichtstaatliche bayerische Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Anbahnung neuer gemeinsamer Forschungsprojekte unterstützen. Diese sind berechtigt, einen Antrag zu stellen und die Förderung in Anspruch zu nehmen. Gegenstand der bezuschussten Projekte ist der Aufbau von wissenschaftlichen, zwischenstaatlichen Kooperationen, d.h. am Projekt muss mindestens ein internationaler Partner teilnehmen.

Die Bayerische Forschungsallianz vergibt Fördermittel in Form von Reise- und Aufenthaltskostenzuschüssen zur Anbahnung von internationalen Forschungskooperationen. Der Projektpartner kann hierbei in sämtlichen Staaten beheimatet sein, es sei denn, für diesen Staat oder die Region bietet ein Bayerisches Hochschulzentrum eine spezifische Anbahnungshilfe an.

Bei der Kooperationsförderung BayIntAn handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung. Die beteiligten Einrichtungen müssen sicherstellen, dass sie die darüber hinaus gehenden projektbezogenen Ausgaben wie Personalausgaben, Zugang zu Geräten und Infrastruktur etc. selbst begleichen können. Die internationalen Partner müssen ebenso die Übernahme ihrer anfallenden Kosten und die Durchführbarkeit des Projekts gewährleisten.

Voraussetzungen auf einen Blick:

  • Antragsteller: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Post-Doc und höher) staatlicher sowie staatlich geförderter nichtstaatlicher bayerischer Hochschulen
  • Ziel des Forschungsprojektes: Aufbau und Vertiefung von internationalen wissenschaftlichen Kooperationen
  • Partner: Mindestens ein internationaler Partner
  • Verwendungszweck der Gelder: Reise-, Aufenthalts- und in Ausnahmefällen Sachkostenzuschüsse
  • Weitere Kosten des Forschungsprojektes: Eine umfassende Finanzierung des Projektes muss von den beteiligten Partnern gewährleistet sein.

Hier finden Sie die offizielle Bekanntmachung der Kooperationsförderung BayIntAn als pdf.

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